Flexibilität ist Trumpf
Neben der Sicherheit sollte bei der Auswahl einer Kapitalanlage auf die Flexibilität der angebotenen Produkte geachtet werden. Dieser Aspekt wird bei den hochgradig regulierten Riester-Produkten vielfach als eine der größten Schwachstellen angesehen. Bei näherer Betrachtung zeigt sich allerdings, dass die Gestaltungspielräume und die Anpassungsfähigkeit der zertifizierten Altersvorsorgeverträgen unterschiedlich groß sind.
Wer sich für sich für ein konkretes Angebot entscheidet, sollte zunächst darauf achten, dass der Vertrag auch eine optimale Ausnutzung der staatlichen Förderung ermöglicht. Das ist keineswegs eine Selbstverständlichkeit. Manche Produkte sehen lediglich die stufenweise Aufstockung des Sparbeitrages von einem bis vier Prozent des ursprünglichen Bruttovorjahreseinkommens vor. Nicht berücksichtigt wird, dass sich das Einkommen im Zeitablauf ändert. Bei steigendem Verdienst muss aber ein entsprechend höherer Sparbeitrag geleistet werden. Wenn dies wegen der starren Ausgestaltung des Vertrages nicht möglich ist, können die staatlichen Zulagen nicht in vollem Umfang mitgenommen werden. Solche allzu simpel gestrickten Produkte sind folglich nicht empfehlenswert. Wenig attraktiv sind aber auch Verträge, bei denen die optimale Besparung nicht automatisch ermöglicht wird, sondern der Anleger jedes Jahr selbst eine Änderung des Sparbeitrages beantragen muss.
Wer seine Altersvorsorgebeiträge in Investmentfonds anlegen möchte, sollte für sich zunächst klären, inwieweit er durch einen möglichen Wechsel der Fonds selbst aktiven Einfluss auf die Anlageentscheidungen nehmen möchte. Bei manchen Investment-Angeboten ist das gar nicht möglich, bei anderen ist die Zahl der zur Auswahl stehenden Fonds mehr oder weniger stark beschränkt. Ein Faktor, der die Flexibilität beeinträchtigen kann, sind zudem die Gebühren, die beim Wechseln oder Umschichten in einen anderen Fonds anfallen können.
Die Möglichkeit, zu einem anderen Anbieter zu wechseln , bieten alle Verträge. Denn alle Verträge müssen nach den Zertifizierungsvorschriften für diesen Fall ein Kündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres einräumen. Die Anbieter dürfen aber Gebühren berechnen und können damit de facto mehr oder weniger hohe Austrittshürden errichten. Der Anbieter BHW fordert beispielsweise 100 Euro – zuzüglich 3 Prozent der vereinbarten, aber noch nicht gezahlten Beiträge –; maximal bis zur Höhe des gebildeten Kapitals. Im Klartext heißt das: Bei einem jüngeren Riester-Sparer, der nach relativ kurzer Zeit wechseln möchte, wird möglicherweise durch die Wechselgebühren das gesamte Guthaben aufgezehrt. Wer nicht wechseln, sondern – aus einer Notsituation heraus – den Vertrag kündigen und mit Verlust der staatlichen Förderung auszahlen lassen möchte, steht bei diesem Anbieter sogar vor dem Problem, dass dies nach den Vertragsbedingungen gar nicht möglich sein soll. Der Anleger müßte folglich erst zu einem anderen Anbieter wechseln, um dann dort den Vertrag zur Auszahlung zu kündigen. Sich auf solche Austrittsbarrieren und Knebelungen einzulassen, dürfte kaum ratsam sein.
Wer sich die Möglichkeit einer späteren Geldentnahme für die Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie offen halten möchte, muss weiterhin beachten, dass dies bei betrieblichen Angeboten für die Riester-Rente nicht möglich ist.
Unterschiedliche Flexibilitäten weisen die Riester-Produkte schließlich auch in der Leistungsphase auf. Nach den gesetzlichen Bestimmungen können zwanzig Prozent des angesparten Kapitals als Einmalbetrag und weitere zwanzig Prozent als variable Teilraten ausgezahlt werden. Eine solche Option ist sinnvoll, um einen möglichen Liquiditätsbedarf – beispielsweise für eine größere Reise oder Anschaffung – abzudecken. Viele Verträge sehen diese Möglichkeit aber nicht vor und erlauben nur die Auszahlung einer gleichbleibenden oder steigenden regelmäßigen Rente.
Fr, 14. Jan 2005



