Eigenheimfinanzierung mit „Riester“ hat Tücken
Über kaum ein anderes Detail des Altersvermögensgesetzes ist so lange gestritten worden wie um die Förderung des Eigenheimerwerbs im Rahmen der „Riester“-Rente. Herausgekommen ist am Ende eine komplizierte Entnahmelösung, bei dem der Anleger einige Tücken beachten muss. Das Riester-Modell ist allerdings immer noch besser, als wenn eine Nutzung des angesparten Kapitals für die Finanzierung der eigenen vier Wände gar nicht möglich wäre.
Wer einen privaten Altersvorsorgevertrag abschließt, kann später einen Teil des angesammelten Geldes von seinem Konto entnehmen und für den Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie einsetzen. Der entnommene Betrag muss mindestens 10.000 Euro und darf höchstens 50.000 Euro betragen. Er steht dem Eigenheimerwerber dann aber nicht wie echtes Eigenkapital zur Verfügung. Das Geld muss vielmehr ab dem zweiten Jahr nach der Entnahme in gleichbleibenden Raten bis spätestens zum 65. Lebensjahr wieder in einen Altersvorsorgevertrag eingezahlt werden. Praktisch handelt es sich somit um eine Art zinslosen Kredit an sich selbst.
Durch die staatlichen Zulagen und die steuerliche Begünstigung werden insbesondere Anleger mit höherem Einkommen oder mehreren Kindern schneller Kapital bilden können als ohne die Riester-Förderung. Da die geförderten Beiträge anfänglich eher gering sind, wird es aber – je nach Höhe der Einzahlungen und deren Verzinsung – zwischen sieben und zwölf Jahren dauern, bis der Mindestentnahmebetrag angespart ist. Wer bereits in den nächsten Jahren eine eigene Immobilie erwerben möchte, wird die Riester-Förderung folglich nicht nutzen können. Denn entnommen werden kann das Kapital nur beim Bau oder Kauf, nicht aber für eine spätere Tilgung von Krediten.
Einige Kritiker raten sogar grundsätzlich davon ab, das Entnahmemodell zu nutzen. Sie wenden ein, dass eine Entnahme von Geldern den Zinseszinseffekt beim Kapitalaufbau konterkariere und deshalb die Zusatzrente später viel geringer ausfalle. Solche Einwände lassen jedoch außer Acht, dass der Eigenheimerwerber dann einen höheren Bankkredit aufnehmen muss. Damit ist aber erstens in der Regel eine höhere monatliche Belastung verbunden, die sich nicht jeder leisten kann. Zweitens sind die Kreditzinsen normaler Weise höher als die Renditen einer Kapitalanlage. Wer nicht entnimmt, zahlt somit wahrscheinlich mehr Zinsen für den zusätzlichen Kredit, als er gleichzeitig mit dem angelegten Betrag verdient. Die Möglichkeit der Entnahme dürfte deshalb in der Regel vorteilhaft sein. Bei der Auswahl von Riester-Angeboten ist deshalb zu beachten, dass diese Möglichkeit bei betrieblichen Altersvorsorgelösungen nicht besteht.
Die Beleihung des Riester-Kontos hat jedoch auch Tücken: Weil der entnommene Betrag bis zum 65. Lebensjahr wieder eingezahlt werden muss, sind die finanziellen Belastungen tendenziell höher als bei einer Finanzierung, für die das Eigenkapital ohne einen Riester-Vertrag angespart wurde. Das gilt insbesondere dann, wenn sich der Anleger nach langfristigem Sparen erst sehr spät für den Kauf einer Immobilie entscheidet. Ein Riester-Sparer sitzt dann möglicherweise regelrecht in der Falle: Einerseits bräuchte er einen möglichst hohen Kapitalbetrag, um sich den Eigenheimwunsch erfüllen zu können. Andererseits ist die verbleibende Zeit zu kurz, um das entnommene Geld mit tragbaren Ratenbelastungen wieder in den Sparplan einzuzahlen. Versucht er es trotzdem und scheitert, droht zusätzliches Ungemach: Bei mehr als zwölf Monatsraten Verzug sind alle Zulagen und Steuerermäßigungen zurückzuzahlen und die Anlagerträge auf einen Schlag zu versteuern. Die Nutzung der Riester-Förderung für den Eigenheimerwerb ist daher tendenziell eher etwas für Leute, die früh mit dem Sparen beginnen und auch relativ früh bauen oder kaufen. Ob beides geht – Eigenheim und „Riester“ – sollte vorab auf jeden Fall sorgfältig durchkalkuliert werden.
Fr, 14. Jan 2005



