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Altersvorsorge für Kleinkinder? – Warnung vor Fondspolicen mit langen Laufzeiten

Je früher, je besser – nach diesem Motto wird mittlerweile schon Eltern von Kleinkindern empfohlen, etwas für die Altersvorsorge ihrer Sprösslinge zu tun. Sehr rührig sind dabei insbesondere Versicherungsgesellschaften, die mitunter schon Verträge mit „Eintrittsalter ab 0 Jahre“ anbieten. Bei den empfohlenen Produkten – zumeist fondsgebundenen Renten- und Lebensversicherungen – ist jedoch Vorsicht geboten. Aufgrund hoher Abschlussprovisionen sind viele Verträge sehr stark mit Kosten belastet.

Der Verbraucherzentrale liegt unter anderen ein Fall vor, in dem sich eine junge Mutter im Jahr 2003 an einen Finanzvermittler in Bremen wandte, um sich zu einer Geldanlage für ihren dreijährigen Sohn beraten lassen. Neben dem seriösen Ambiente hatte sie insbesondere die Werbung des Vermittlers überzeugt. Denn dieser versprach nicht nur eine „unabhängige Finanzberatung“, sondern auch den „best advice“ – den besten Ratschlag also.

In ihrem Fall bestand der „best advice“ darin, eine fondsgebundene Lebensversicherung bei der ASPECTA Lebensversicherung abzuschließen – mit einem monatlichen Beitrag von 50 Euro und einer Laufzeit bis zum Jahre 2060. Der besondere Vorteil dieser Kombination aus Versicherung und Geldanlage in einem Aktienfonds sollte darin liegen, dass die Auszahlung später steuerfrei sein würde. Gleichzeitig wurden auch ihre Bedenken wegen der sehr langen Laufzeit zerstreut: Falls ihr Sohn schon für seine Ausbildung Geld benötige, könne dies problemlos aus dem Vertrag entnommen werden.

Auf den ersten Blick sehen die Hochrechnungen für die mögliche Ablaufleistung des Vertrages sehr beeindruckend aus: Nach einer Beitragssteigerung auf 52,50 Euro in 2006 und einer angenommen Wertsteigerung des Fonds von sechs Prozent pro Jahr würde sich die Auszahlung im Jahr 2060 auf 152.000 Euro belaufen; bei einer jährlichen Wertsteigerung von neun Prozent wären es sogar 523.000 Euro. Rechnet man diese Zahlen nach, so zeigt sich allerdings, dass die Anlage weit weniger rentierlich ist, als die angenommenen Wertsteigerungen erwarten lassen. Bezogen auf die Beiträge würde mit den Auszahlungen nämlich nur eine Rendite von 4,34 Prozent bzw. 7,49 Prozent erreicht. Der Grund dafür sind die Kosten, die mit der Versicherung verbunden sind, und die dazu führen, dass erhebliche Teile der Einzahlungen gar nicht im Fonds ankommen.

Wie stark diese Kosten zu Buche schlagen, zeigt ein Vergleich mit der direkten Anlage in dem Fonds, also ohne den Versicherungsmantel, dafür aber mit dem regulären Ausgabeaufschlag von 5,75 Prozent. Bei einer jährlichen Wertsteigerung von sechs Prozent würde sich die Ablaufleistung dann im Jahr 2060 statt 152.000 Euro auf 271.000 Euro belaufen; bei einer Wertsteigerung von jährlich neun Prozent wären es statt 523.000 sogar 925.000 Euro. Selbst wenn zukünftig die Erträge aus Fonds bei Auszahlung voll besteuert würden – was noch keineswegs beschlossen ist und was bei Vertragsabschluss gar nicht absehbar war – bliebe die Fondspolice weit hinter der direkten Fondsanlage zurück.

Noch enttäuschender ist der Vergleich, wenn eine Kapitalentnahme zum 18. Lebensjahr des Jungen angenommen wird: Bei der direkten Fondsanlage würde eine jährliche Wertsteigerung von sechs Prozent zu einem Guthaben von gut 14.100 Euro führen. Bei der Fondspolice läge der Rückkaufswert demgegenüber nur bei 8.600 Euro. Trotz der angenommenen jährlichen Wertsteigerung des Fonds von sechs Prozent wären das unter dem Strich 800 Euro weniger als eingezahlt wurden – ein Verlustgeschäft also und das nach 15 Jahren Laufzeit! Die Frage ist natürlich, wie so etwas sein kann? Die Erklärung ist einfach: Die Abschlussprovision des Vermittlers, die am Anfang zu Buche schlägt, bemisst sich nach den planmäßigen Einzahlungen in den Vertrag – und sie fällt deshalb umso höher aus, je länger die Beitragsdauer gewählt wird. Fondspolicen für Kleinkinder mit ultralangen Laufzeiten dienen daher zumeist mehr der Vermögensbildung der Vermittler als der ihrer Kunden. Sie sind selten der „best advice“ und oftmals – wie im beschrieben Fall – sogar das genaue Gegenteil.

Wem jetzt eine fondsgebundene Renten- oder Lebensversicherung angeboten wird, der muss zudem beachten, dass die Differenz zwischen den Einzahlungen und dem Auszahlungs- bzw. Abfindungsbetrag zur Gänze oder – ab dem 60. Lebensjahr – zur Hälfte zu versteuern ist. Damit würden die obigen Ergebnisse noch weitaus schlechter ausfallen. Es ist zwar geplant, dass die Erträge aus Aktienfonds künftig ebenfalls stärker besteuert werden. Wie die Besteuerung aussehen wird und wann sie tatsächlich kommen wird, ist aber offen. Ein Argument für die Fondspolicen erwächst daraus deshalb nicht.

Mi, 01. Nov 2006

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