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Themen :: Geldanlage :: Abgeltungssteuer

Abgeltungssteuer: Wettbewerbsverzerrung zugunsten der schlechteren Produkte

Den offiziellen Bekundungen zufolge soll die ab 2009 geltende Abgeltungssteuer zu einer gerechteren Besteuerung der unterschiedlichen Quellen von Kapitalerträgen führen. Tatsächlich führt die Abgeltungssteuer, so wie sie jetzt vorgesehen ist, insbesondere im Bereich der Aktienanlage zu neuen Ungleichheiten und Benachteiligungen.

Wer bereits über ein Aktienvermögen verfügt und dieses nicht umschichtet, wird auch künftig Kursgewinne nicht versteuern müssen. Lediglich die Dividendenerträge unterliegen der Besteuerung. Wer demgegenüber erst ein Aktienvermögen aufbauen will, wird ab 2009 in vollem Umfang von der Abgeltungssteuer erfasst – mit empfindlichen Auswirkungen, wie ein Beispiel zeigt: Wer 30 Jahre lang monatlich 100 Euro in einen Aktienfonds einzahlt und mit diesem – nach laufenden Kosten – eine durchschnittliche Dividendenrendite von drei Prozent plus eine Wertsteigerung von vier Prozent pro Jahr erzielt, der würde nach bisherigem Steuerrecht am Ende über ein Vermögen von 102.700 Euro verfügen – bei einem angenommenen Steuersatz von 30 Prozent, einem bereits ausgenutztem Sparerfreibetrag sowie einem Ausgabeaufschlag von fünf Prozent beim Kauf der Fondsanteile. Mit der künftigen Abgeltungssteuer wird ihm nach einem Verkauf des Aktienfonds demgegenüber nur ein Vermögen von 81.800 Euro verbleiben.

Neben dem verstärkten Zugriff des Fiskus findet zugleich eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung zwischen reinen Investmentfonds und fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen statt. Wenn 30 Jahre lang monatlich 100 Euro in eine fondsgebundene Rentenversicherung eingezahlt werden und deren Fonds eine jahresdurchschnittliche Wertsteigerung von sieben Prozent erzielen, dann würde – im Durchschnitt von 45 ausgewerteten Versicherungsangeboten *) – eine Ablaufleistung vor Steuern von 93.700 Euro erzielt. Zuzüglich erwarteter, aber nicht garantierter Überschüsse läge der Durchschnittswert bei 100.900 Euro.

Wenn die 100 Euro demgegenüber 30 Jahre lang direkt in einen Aktienfonds angelegt werden und dieser nach laufenden Kosten ebenfalls eine Rendite von sieben Prozent erzielt, dann ergeben sich – wenn keinerlei Besteuerung erfolgt – folgende Guthaben: 112.000 Euro bei einem Ausgabeaufschlag von fünf Prozent und 114.800 Euro bei einem reduzierten Ausgabeaufschlag von 2,5 Prozent.

Für die Kapitalbildung sind die Fondspolicen – vor Steuern – folglich das eindeutig schlechtere Produkt, da es zusätzlich mit den Kosten des Versicherers belastet ist. Nach Steuern wird es künftig aber oft anders aussehen, wenn die Auszahlung der Fondspolice nach Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgt. Da bei den Versicherungen dann weiterhin nur die Hälfte der Differenz zwischen Ein- und Auszahlungen mit dem persönlichen Satz besteuert wird, verbleiben von den 100.800 Euro der obigen Durchschnittsauszahlung bei einem Steuersatz von 30 Prozent 91.200 Euro beim Anleger. Bei einem Steuersatz von 40 Prozent wären es immerhin noch 87.900 Euro. Bei der direkten Besparung des Aktienfonds bleiben demgegenüber von den möglichen 112.000 Euro durch die Abgeltungssteuer auf Dividenden und den Kursgewinn bei Verkauf nur die eingangs genannten 81.800 Euro (wenn drei der sieben Prozent Rendite auf Dividenden entfallen).

Durch die ungleiche steuerliche Behandlung begünstigt der Staat also das schlechtere Produkt – ein ökonomischer Widersinn par exellance. Obendrein werden alle Ansparer düpiert, die sich in der Vergangenheit vernünftiger Weise für die Direktanlage in einem Fonds und gegen eine Fondspolice entschieden haben. Denn für Fondssparpläne soll es – anders als bislang bei den Versicherungen gehandhabt – keinen Vertrauensschutz geben: Sparraten, die ab 2009 geleistet werden, unterliegen vielmehr voll der Abgeltungssteuer. Last but not least werden Anleger steuerlich in ein Produkt gelockt, das bei vorzeitiger Kündigung – wie es häufig geschieht – der hohen Kostenbelastung zu Vertragsbeginn zur Falle wird.

*) Die Auswertung erfolgte mit dem Programm LVWIN von Morgen & Morgen; berücksichtigt wurden die Tarife, bei denen im Falle des Todes in der Ansparphase entweder die Beiträge erstattet oder das Fondsguthaben ausgezahlt werden.

Datum der Erstellung: 9.07.2007

Di, 21. Aug 2007

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