Abgeltungssteuer: Wer schon hat, der wird begünstigt
Über die technischen Details der kommenden Abgeltungssteuer wird viel geschrieben. Großes Interesse findet dabei vor allem die Frage, wie man dieser neuen Steuer ein Schnippchen schlagen kann. Klar dabei ist: Wer noch in diesem Jahr die richtigen Anlageentscheidungen trifft, kann zumindest einen Teil seiner Kapitalerträge auch künftig abgeltungssteuerfrei kassieren. Dass die gesetzlichen Regelungen, die dieses ermöglichen, aber in sozialer Hinsicht recht fragwürdig sind, wird demgegenüber kaum diskutiert. Tatsächlich schaffen sie aber eine neue Ungerechtigkeit.
Dies soll im Folgenden an dem fiktiven Beispiel zweier dreißigjähriger Arbeitskollegen gezeigt werden, die beide das gleiche Gehalt beziehen. Der einzige Unterschied zwischen den beiden: der eine von ihnen besitzt bislang außer einigen Rücklagen kein nennenswertes Vermögen. Er nutzt die staatliche Riesterförderung, möchte aber noch mehr für seine Altersvorsorge tun. Er beginnt deshalb am 1. Januar 2009 damit, monatlich 300 Euro in einen Aktienfonds einzuzahlen. Diesen Sparplan möchte er bis zum 67. Lebensjahr beibehalten.
Der Andere besitzt demgegenüber bereits ein nicht unbeträchtliches Vermögen. Er hat vor kurzem 50.000 Euro geerbt. Diesen Betrag wird er spätestens bis zum Jahresende ebenfalls in einen Aktienfonds einzahlen. Es ist der gleiche Fonds wie bei seinem Kollegen und auch er möchte die Anlage bis zu seinem 67. Lebensjahr laufen lassen. Daneben nutzt er ebenfalls die Riester-Förderung. Weitere Vorsorge für das Alter betreibt er nicht. Die 300 Euro, die sein Kollege monatlich spart, nutzt er dazu, sich etwas mehr von den angenehmen Seiten des Konsumlebens zu gönnen.
Es sei nun weiterhin angenommen, dass die Anlagepläne tatsächlich durchgehalten werden und der Aktienfonds im Durchschnitt – nach Kosten - eine jährliche Wertsteigerung von sieben Prozent verzeichnet. Ein Prozent davon entfällt auf Dividenden, die - ab dem Zeitpunkt, an dem sie den Steuerfreibetrag von 801 Euro übersteigen – mit 25 Prozent Abgeltungssteuer belastet werden. Die nach dem Steuerabzug verbleibenden Beträge werden wieder investiert.
Zum 67. Lebensjahr würden dann beide in etwa das gleiche Guthaben in ihrem Aktienfonds besitzen, nämlich rund 607.000 Euro.
Wenn beide nun ihre Fondsanteile verkaufen, um das Geld in risikoärmere Anlagen umzuschichten, sehen die Vermögensbilanzen allerdings verschieden aus: Derjenige, der die 50.000 Euro geerbt und diesen Betrag noch in 2008 in dem Aktienfonds angelegt hat, wird vom Finanzamt nicht behelligt. Ihm verbleiben die gesamten 607.000 Euro, da die Kursgewinne von Aktien, die vor dem 1.1.2009 erworben wurden, steuerfrei bleiben.
Anders bei seinem Kollegen. Er hat sich im Leben vor der Rente weniger gegönnt und fleißig gespart. Seine Fondsanteile hat er aber erst nach 2008 erworben und das bedeutet: auch die Kursgewinne unterliegen der Abgeltungssteuer. Da er inklusive der wieder angelegten Dividendenausschüttungen rund 147.000 Euro in den Fonds eingezahlt hat, sind 460.000 Euro zu versteuern. Das bedeutet: 115.000 Euro sind ans Finanzamt abzuführen. Unter dem Strich verbleiben dem fleißigen Vorsorgesparer somit noch 492.000 Euro.
Mit welchen Theoremen einer gerechten Gesellschaft man solche Ungleichbehandlungen rechtfertigen könnte, ist nicht ersichtlich. Tatsächlich hat die ganze Abschlagsteuer eine deutliche soziale Schieflage: Wer schon Vermögen besitzt, wird verschont und begünstigt. Wer erst noch Vermögen bilden will, wird demgegenüber belastet. Dem viel beklagten Schwinden der Mittelschichten wird das kaum entgegenwirken.
Mo, 12. Mai 2008



