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Themen :: Geldanlage :: Abgeltungssteuer 2

Abgeltungssteuer 2: Zinsgutschrift jährlich oder am Laufzeitende?

Wer einen Geldbetrag sicher, ertragreich und ohne schwer kalkulierbare Nebenkosten für einen längeren Zeitraum anlegen möchte, dem empfehlen sich zurzeit vor allem Festgeldanlagen und Sparbriefe. Diese bieten in der Spitze beispielsweise für eine Laufzeit von fünf Jahren derzeit bis zu 5,25 Prozent an Zinsen. Anleihen der öffentlichen Hand werfen demgegenüber über den gleichen Zeitraum nur eine Rendite von knapp über vier Prozent ab.

Wer sich sicher ist, dass er den Anlagebetrag für längere Zeit nicht benötigt, der muss – mit Blick auf die Steuern – die unterschiedlichen Formen der Zinszahlung bei Festgeldern und Sparbriefen beachten. Es gibt Angebote, bei denen die Zinsen jährlich ausgezahlt werden. Solche Produkte empfehlen sich insbesondere für Anleger, die ihren Steuerfreibetrag noch nicht ausgeschöpft haben und / oder die einen jährlichen Geldzufluss benötigen.

Daneben gibt es Produkte, die die Zinsen jährlich gutschreiben, ihn aber nicht ausschütten, sondern weiter ansammeln. Solche Angebote sind interessant, wenn der Freibetrag noch nicht ausgeschöpft ist, der Anleger die jährlichen Zinsen aber nicht benötigt, sondern wieder anlegen möchten. Das geschieht bei solchen Anlagen automatisch. Zudem profitiert der Anleger, wenn der Zinsen alternativ nur zu einem niedrigeren Zinssatz wieder angelegt werden können.

Schließlich gibt es Produkte, bei denen die Zinsen erst am Laufzeitende gezahlt werden. Bei solchen Angeboten spricht man auch von abgezinsten Anlagen. Sie empfehlen sich vor allem für Anleger, deren Freibeträge bereits ausgeschöpft sind. Die Anleger profitieren dann von dem vollen Zinseszinseffekt während der Laufzeit, ohne am Ende bei der einmaligen Auszahlung der angesammelten Zinsen über einen progressiv höheren Steuersatz bestraft zu werden. Denn künftig gilt unabhängig von der Höhe der Zinserträge der einheitliche Abgeltungssatz von 25 Prozent.

Um dies an einem Beispiel zu zeigen. Die Santander Consumer Bank bietet zurzeit Sparbriefe mit Laufzeiten zwischen zwei und acht Jahren an, die mit 5,25 Prozent im Jahr verzinst werden. Dabei hat der Anleger die Wahl, ob er die Zinszahlung jährlich oder am Laufzeitende wünscht.

Angenommen, ein Anleger möchte 20.000 Euro für fünf Jahre anlegen und sein steuerlicher Freibetrag ist bereits ausgeschöpft. Er wählt deshalb die Zinszahlung am Laufzeitende. Dann erhält er nach fünf Jahren eine Zinszahlung von 5.831 Euro. Diese muss er versteuern. Nach 25 Prozent Abgeltungssteuer zuzüglich 5,5 Prozent Solidarbeitrag verbleiben ihm 4.293 Euro.

Würde er demgegenüber die jährliche Zinsauszahlung wählen, sähe das Ergebnis anders aus. Von der jährlichen Zinszahlung in Höhe von 1.050 Euro würden nach Abgeltungssteuer und Solidarbeitrag 773 Euro verbleiben. Wenn er diese jährlichen Zuflüsse jeweils wieder mit 5,25 Prozent anlegen kann, erzielt er über die fünf Jahre hinweg einen Gesamtertrag von 4.176 Euro nach Steuern. Das sind immerhin 127 Euro weniger als bei der Zinsansammlung zum Laufzeitende.

Der Unterschied wird noch größer, wenn die jährlichen Zinsauszahlungen nur zu einem niedrigeren Zins wieder angelegt werden können. Bei einem Wiederanlagezins von beispielsweise 4,25 Prozent läge der Gesamtertrag nach Steuern nach fünf Jahren bei insgesamt 4.115 Euro. Die Differenz zur Zinsansammlung zum Laufzeitende betrüge folglich sogar 178 Euro.

Generell gilt: Die Differenzen werden nicht nur umso größer, je höher die Anlagebeträge sind. Sie wachsen vielmehr auch mit der Dauer der gewählten Anlage. Bei einer achtjährigen Anlage würden die Unterschiede in den obigen Beispielen schon bei 360 und 542 Euro liegen. Interessant ist zudem diese Betrachtung: Wie hoch müsste bei der jährlichen Zinszahlung der Wiederanlagezins sein, um am Ende auf den gleichen Ertrag nach Steuern zu kommen wie bei der Zinsansammlung zum Laufzeitende? In dem gewählten Beispiel müsste er bei immerhin 7,13 Prozent liegen – was weit entfernt ist vom aktuellen Niveau.

So, 14. Sep 2008

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