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Themen :: Geldanlage :: Abgeltungssteuer 1

Abgeltungssteuer 1: Vorsichtige Anleger verlieren nicht, sondern profitieren

„Retten Sie Ihr Geld vor der Abgeltungssteuer“ – in diesem Tenor umwerben Banken und andere Finanzdienstleister seit Monaten mit großem Aufwand ihre Kunden. Bei vielen Anlegern hat sich deshalb der Eindruck festgesetzt, mit der Abgeltungssteuer komme auf jeden Fall etwas Bedrohliches und Nachteiliges auf sie zu. Tatsächlich sind solche alarmistischen Verallgemeinerungen jedoch nicht richtig: Verschlechterungen stehen im Wesentlichen bei Anlagen im Aktienbereich an. Für die große Mehrheit der Anleger, die ihr Geld eher vorsichtig und einfach anlegt, drohen demgegenüber keine Nachteile. Vielen wird die Abgeltungssteuer sogar Vorteile bringen.

Durch die Abgeltungssteuer ändert sich zunächst nichts an den Freibeträgen für Kapitalerträge: bei Ledigen bleiben auch künftig 801 Euro pro Jahr steuerfrei und bei Paaren werden es weiterhin 1.602 Euro sein. Um diese Grenze zu überschreiten müssen schon mehr als 20.000 Euro bzw. mehr als 40.000 Euro zu mindestens 4 Prozent angelegt werden. Für die meisten Bürger, die ihre Ersparnisse gerne sicher auf Sparbüchern, Tages- und Festgeldkonten oder in anderen festverzinslichen Produkten anlegen, ist das Problem Abgeltungssteuer damit schon weitgehend erledigt.

Sind die Freibeträge ausgeschöpft, wird von den Zinserträgen heute eine Abschlagssteuer von 30 Prozent abgezogen und an das Finanzamt abgeführt. Damit ist die Steuerschuld aber noch nicht abgegolten. Bei einer ordnungsgemäßen Angabe der Kapitalerträge in der Steuererklärung prüft das Finanzamt nämlich, in welcher Höhe tatsächlich Steuern auf die Kapitalerträge zu entrichten sind. Liegen die insgesamt zu versteuernden Einkünfte (Gehalt, Kapitalerträge usw.) über 26.000 bei Ledigen oder 52.000 Euro bei Paaren, sind Steuernachzahlungen fällig. Die tatsächliche Steuer auf Kapitalerträge kann dann bis zu 42 Prozent oder – bei sehr hohen Einkommen – sogar bis zu 45 Prozent betragen.

Ab 2009 sind die Kapitalerträge demgegenüber – nahezu einheitlich – nur noch mit 25 Prozent zu versteuern und die Steuerschuld ist dann abgegolten. Praktisch bedeutet das für alle diejenigen eine Verbesserung, deren steuerpflichtiges Einkommen über 15.000 Euro (Ledige) bzw. 30.000 Euro (Paare) liegt und die Zinserträge oberhalb ihrer Freibeträge erzielen.

Wer seinen Freibetrag ausgeschöpft hat, kann künftig auch besser Anlagen nutzen, bei denen die Zinsen nicht jährlich, sondern erst am Laufzeitende ausgezahlt werden – wie etwa bei dem Bundesschatzbrief Typ B. Solche Produkte ermöglichen eine volle Ausnutzung des Zinseszinseffektes. Bislang hatten sie aber den Nachteil, dass bei einer aufsummierten Zinsauszahlung am Ende – wegen der steuerlichen Progression – auch höhere Zinsen zu zahlen waren. Das ist mit dem einheitlichen Abgeltungssatz von 25 Prozent künftig nicht mehr der Fall.

Entfallen wird demgegenüber die Möglichkeit, festverzinsliche Anleihen zu einem Kurs unter 100 Prozent zu erwerben und den Kursgewinn, der sich bei der späteren Rückzahlung der Anleihe zu 100 Prozent ergibt, steuerfrei zu vereinnahmen. Eine Ausnahme bilden die Anleihen, die noch in diesem Jahr erworben werden. Bei ihnen bleibt ein späterer Kursgewinn noch steuerfrei. Wer beispielsweise einen Pfandbrief der Commerzbank-Tochter Eurohypo mit einem Zinskupon von 1,85 Prozent zum aktuellen Kurs von 97 Prozent erwirbt, kann damit auf Jahresfrist eine Vorsteuer-Rendite von 5,4 Prozent erzielen. Das bedeutet: Eine Festzinsanlage müsste 5,4 Prozent bringen, um nach Steuern netto das Gleiche wie der Pfandbrief zu bringen. Hier bieten sich folglich in diesem Jahr noch interessante Möglichkeiten. Wer sie nutzen will, muss aber auf die Nebenkosten achten. Wenn solche Papiere mit einer Bankprovision von einem halben Prozent erworben werden, ist der mögliche Vorteil gegenüber einer guten Festzinsanlage schnell verspielt.

So, 14. Sep 2008

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