Wie lesbar sind Zutatenlisten?
Ein Praxistest
Die Verbraucherzentrale Bremen hat in den vergangenen Wochen in einer Serie mit dem Weserkurier über die Kennzeichnung von Lebensmitteln eine ganze Reihe von Schwachpunkten aufgezeigt – Ausnahmeregelungen, Täuschungsmöglichkeiten, praxisferne Bestimmungen. Zum Abschluss der Serie wollte die Verbraucherzentrale einmal testen, wie gut eigentlich Zutatenlisten zu finden und zu lesen sind. Die Vorschriften sind eindeutig: Zutatenlisten auf den Verpackungen von Lebensmitteln müssen an einer gut sichtbaren Stelle, in deutscher Sprache, leicht verständlich, deutlich lesbar und unverwischbar sein. So weit die Theorie.
Die Praxis sieht häufig anders aus, wie die Verbraucherzentrale bei ihrem stichprobenartigen Testkauf feststellen musste. Was sollen Verbraucher mit einer Zutatenliste anfangen, wenn sie beispielsweise unleserlich in den Falten der Verpackung steckt, so wie bei dem Schaumgebäck der Firma Busch oder dem Marzipan-Ei von Zentis? Wie sollen ohne Lupe winzige – für kaum noch jemand lesbare – Zutatenlisten entziffert werden, wie beim Schokoriegel Daim von Kraft Foods oder beim Schokoladenfondue von Favarger, dessen Aufschrift zusätzlich noch reflektiert? Wie soll jemand etwas erkennen können, wenn eine schwache, weiße, kleine Aufschrift auf einer durchsichtigen Folie vor grünem Fruchtgummi von Haribo steht, das auch noch mit weißem Zucker bestreut ist? Was hilft eine Zutatenliste, die im Inneren einer Chorizo-Verpackung steckt und von der Wurst zugedeckt ist, wie bei der Firma Casademont?
Auf mehreren Verpackungen wurde deutlich, dass auch die Globalisierung zu Unleserlichkeiten beitragen kann. Hersteller, die in viele andere Länder exportieren, machen es sich einfach – sie haben für ein Produkt auch nur eine Verpackung mit vielsprachigen Aufdrucken. So besteht die Verpackung des Zitronen-Rührkuchens von Kuchenmeister aus 17 verschiedensprachigen Zutatenlisten – die gesamte Bodenseite der Verpackung ist voll davon – in sehr, sehr kleiner Schrift.
Man kann nur spekulieren, warum Hersteller genug Platz und Farbe für Design und Werbung haben, nicht aber für gut lesbare Zutatenlisten. Sie werden zu oft wie ein lästiges, aber unvermeidliches Übel gehandhabt und fristen ein Aschenputtel-Dasein auf der Verpackung. Die vom Gesetzgeber verlangte deutliche Lesbarkeit wird ignoriert und die Informationsrechte der Verbraucher werden ausgehebelt.
Für die Verbraucherzentrale Bremen sind die beschriebenen Beispiele eine Zumutung für die Verbraucher. Sie empfiehlt, sich bei nicht lesbaren Aufschriften sowohl beim Händler als auch beim Hersteller zu beschweren. Da viele Firmen mittlerweile auch einen Online-Auftritt haben, ist eine Beschwerde über das Internet der einfachste Weg.
Die Verbraucherzentrale wird ihre Testkäufe der Lebensmittelüberwachung zur Überprüfung übergeben.
So, 02. Mai 2010



