Verbraucherinformationsgesetz versagt in der Praxis
Bundesweiter Behördentest der Verbraucherzentralen: Auskünfte meist langsam, schlecht und teuer
Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) hält nicht, was der Name verspricht und bringt Verbrauchern im Alltag mehr Frustration statt Aufklärung. Dies ist das ernüchternde Fazit eines bundesweiten Behördentests, das die Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) jetzt ziehen. „Das Gesetz ist mit einem Versprechen größerer Bürgerfreundlichkeit und Transparenz in Kraft getreten – diesen Anspruch erfüllt es nicht“, fasst vzbv-Vorstand Gerd Billen die Ergebnisse zusammen. In einem Zehn-Punkte-Programm fordern die Verbraucherverbände, die behördlichen Zuständigkeiten klarer zu regeln und für mehr Bürgernähe zu sorgen.
Die Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband haben in den zurückliegenden Monaten über 100 Anfragen an Landesbehörden und Kommunen ausgewertet. Thematische Schwerpunkte waren Beanstandungen von Schinkenimitaten und Lachsprodukten, Pestizidbelastungen von Obst und Gemüse, Hygienemängel in Schulküchen und Imbissbuden und Sicherheitsmängel bei Spielzeug. In der Mehrzahl enthielten die behördlichen Auskünfte keine konkreten und alltagstauglichen Informationen. Zudem schreckten hohe Gebühren ab.
Verbraucheranfragen zweiter Klasse
Rund zwei Drittel der Anfragen waren Verbraucheranfragen, ein Drittel offizielle Anfragen der Verbraucherzentralen. Das für Verbraucher frustrierende Ergebnis: Während die Anfragen der Verbraucherzentralen meistens ernsthafter und sorgfältiger bearbeitet wurden, wurden die Verbraucher mit pauschalen und wenig brauchbaren Antworten abgespeist. Bei den Behörden werden Verbraucheranfragen offenbar wie Anfragen zweiter Klasse behandelt.
Konkrete Auskünfte gab es bei den ausgewerteten Beispielen paradoxerweise nur dann, wenn keine Beanstandungen zu vermelden waren.
Hohe Kosten und lange Verfahrensdauer
Abschreckend wirken auch die hohen Kosten. In 17 von 65 Anfragen der Verbraucherinnen und Verbraucher wurden diese durch hohe Gebührenankündigungen davon abgehalten, ihre Anfrage weiter zu verfolgen. Mit Kostenandrohungen von bis zu 500 Euro für eine simple Anfrage, beispielsweise zu Kontrollergebnissen von Kinderspielzeug, wird nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Bremen jedes Verbraucherinteresse im Keim erstickt.
Die komplizierte Anwendung und Auslegung des VIG verhindern eine schnelle und unbürokratische Aufklärung der Verbraucher.
Monatelange Wartezeiten, die sich durch Widerspruch von betroffenen Firmen noch verlängern können, verhindern einen schnellen Informationsfluss – und das kann und darf nicht im Interesse der zuständigen Behörden sein.
Zehn-Punkte-Programm der Verbraucherzentralen
In einem Zehn-Punkte-Programm fordern die Verbraucherzentralen den Gesetzgeber auf, unmissverständlich zu regeln, dass über jede Beanstandung wegen Missachtung des Lebensmittelrechts unverzüglich und kostenlos informiert wird. Zudem müsse bei festgestellten Gesetzesverstößen auf langwierige Anhörungen der betroffenen Unternehmen verzichtet und die Öffentlichkeit spätestens nach einem Monat informiert werden. Ebenso darf für jeden Verbraucher der zuständige Ansprechpartner in der Behörde kein Ratespiel werden, sondern muss unkompliziert zu finden sein.
Auch Bremen kein Vorbild
Die zuständige Bremer Behörde, die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, passt sich bei der Stichprobenabfrage dem dürftigen Gesamtergebnis an:
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Einene Verbraucheranfrage nach Herstellern, die bei Obst und Gemüse unerlaubte Pestizide einsetzen, wurde freundlich mit dem Hinweis beantwortet, dass „umfassende Erkenntnisse über Probenergebnisse“ aus anderen Bundesländern nicht vorliegen.
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Eine weitere Verbraucheranfrage nach bedenkenlosem Spielzeug wurde – ebenfalls freundlich – mit dem Verweis auf die Stiftung Warentest, dem Deutschen Verband der Spielwarenindustrie und auf Recherchen im Internet beantwortet.
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Die offizielle Anfrage der Verbraucherzentrale Bremen nach beanstandeten Schinkenprodukten wurde zunächst mit dem Hinweis auf Kosten aufgrund einer detaillierten Datenrecherche abgespeist. Nach dem Hinweis der Verbraucherzentrale, dass bei Informationen zu Gesetzesverstößen keine Kosten erhoben werden dürfen, wurden der Verbraucherzentrale die Daten einer wertgeminderteten Probe übermittelt. Der Hersteller war geschwärzt; das Verwaltungsverfahren war zum Zeitpunkt der Zusendung noch nicht rechtskräftig.
Auch wer glaubt, auf ->www.bremen.de Informationen zum Verbraucherinformationsgesetz zu bekommen, sucht vergebens. „In Zeiten elektronischer Informationsangebote ein Armutszeugnis“ – so Irmgard Czarnecki, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Bremen. Czarnecki zum Verbraucherinformationsgesetz weiter: „Bürgerfreundlichkeit und Transparenz sowie die Veröffentlichung von Ross und Reiter sind zwingend von Nöten, wenn das VIG tatsächlich funktionieren soll.“
Horst Seehofer, der damalige Verbraucherminister im April 2008: „Zugegeben, ich bin zufrieden mit dem neuen Verbraucherinformationsgesetz. Denn es bringt eine spürbare Verbesserung für alle Verbraucher.“
Zitat aus: Mehr Information – mehr Transparenz (PDF, 724 KB), Broschüre des Bundesverbraucherministeriums.
Weitere Informationen:
Mi, 14. Jan 2009



