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Schnaps im Adventskalender

Verbraucherzentrale Bremen: Deutlicher Hinweis erforderlich

Süßwaren, die von ihrer Aufmachung her scheinbar für Kinder geeignet sind, können Hochprozentiges enthalten.

Das zeigt jetzt eine stichprobenartige Markterhebung der Verbraucherzentrale Bremen, die sich Adventskalender einmal genauer angesehen hat. Von 39 pralinengefüllten Kalendern enthielten 25 alkoholische Zutaten. Das Problem: Die meisten (17) sehen so aus, als seien sie für Kinder – mit niedlichen Weihnachtsmännern auf Schornsteinen oder in Schaukelstühlen, Bescherungen oder spielenden Kindern im Schnee.

Es ist nach Auffassung der Verbraucherzentrale nicht nachvollziehbar, wie verantwortungslos Hersteller mit der Kennzeichnung ihrer Süßwaren umgehen. Zwar gibt es keine zusätzliche Kennzeichnungspflicht über die Angaben in der Zutatenliste hinaus, dennoch ist es unvertretbar, Lebensmittel, die von ihrer Aufmachung her eindeutig Kinder ansprechen, mit hochprozentigen Zutaten ohne einen klaren Hinweis in den Handel zu bringen. Von den Eltern völlig unbemerkt, können sich Kinder so an den Alkoholgeschmack gewöhnen. Wie schnell man zum „falschen“ Kalender greift, konnte die Verbraucherzentrale während ihrer Marktbegehung beobachten – erst der Hinweis der Mitarbeiterin auf mehrere Alkoholsorten in einem „Adventsstiefel“ von Heilemann brachte ein älteres Paar davon ab, diesen für sein Enkelkind zu kaufen.

Deshalb sollten sich Eltern die Adventskalender ihrer Kinder jetzt noch einmal genau ansehen – zumindest, wenn sie mit Pralinen gefüllt sind. Alkoholische Varianten kommen häufig vor – ohne dass dies leicht zu erkennen wäre. Viele bekannte Markenhersteller, wie zum Beispiel Hachez, fallen dabei negativ auf: Ein naiv gestaltetes Bild mit einem – in einen Schornstein hinabsteigenden – Weihnachtsmann lässt den Kalender als für Kinder geeignet aussehen. Tatsächlich jedoch tauchen in der Zutatenliste Curaçao Likör und Cointreau Likör auf. Noch schlimmer ein ebenfalls scheinbarer „Kinderkalender“ von Niederegger: In der winzig klein geschriebenen, aber sehr langen Zutatenliste finden sich Alkohol, Rum, Himbeergeist, Eierlikör und Cognac. In beiden Kalendern weisen keine Abbildungen oder zusätzliche Hinweise auf den Alkohol hin. Das sind nur zwei Beispiele – die Liste ließe sich lange fortsetzen. Andere alkoholische Zutaten, die die Verbraucherzentrale bei ihrer Marktbegehung in den Kalendern entdeckt hat, waren Weinbrand, Likör, Kirschwasser, Mirabellenwasser, Calvados, Moccalikör, Marc de Champagne, Wodka, Grappa, Amaretto, Cassislikör, Arrak, Rotwein, Johannisbeerlikör, Armagnac, Weingeist, Grand Marnier, Edelkirschlikör, Gin, Vanillelikör, Mirabellenbrand, Williams-Birnenbrand und Orangenlikör.

Einige Firmen wie Feodora oder Laustein, die Kalender sowohl mit als auch ohne Alkohol anbieten, kennzeichnen zumindest die ohne Alkohol. Die Firma Peters zeigt ebenfalls gute Ansätze. Ein großer, gut sichtbarer Aufdruck lässt auf den meisten Kalendern sofort erkennen, ob es sich um Leckereien für Kinder oder Erwachsene handelt – warum nicht auf allen?

Die Verbraucherzentrale Bremen fordert die Hersteller von Süßwaren auf, auf alkoholische Zutaten deutlich zu hinzuweisen – auch wenn es dafür keine gesetzliche Bestimmung gibt. Etwa 20.000 Kinder und Jugendliche werden jedes Jahr im Krankenhaus wegen Alkoholmissbrauchs behandelt – Tendenz weiter steigend. Da sollten nicht ausgerechnet Adventskalender die Kinder auf den Geschmack bringen.

Fragen zu diesem und zu anderen Ernährungsthemen beantwortet die Verbraucherzentrale Bremen di von 10 – 13 Uhr und do von 14 bis 16 Uhr unter der Durchwahl 0421/1607754.

Zwei Beispiele für alkoholische Kalender:

Alkoholische Adventskalender

Di, 01. Dez 2009

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