Verbraucherzentrale Bremen
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Themen :: Ernährung :: Wo gibt es keine Zutatenliste?

Lebensmittelkennzeichnung: Wo gibt es keine Zutatenliste?

Die Zutatenlisten auf den Verpackungen sagen viel über die Qualität von Lebensmitteln aus. Wie viele unterschiedliche Zuckerarten enthält das Dessert? An welcher Stelle steht Fett – ganz weit oben? Wie viele Zusatzstoffe gibt es? Sind gesundheitlich bedenkliche dabei? Doch das alles erfährt man nur, wenn es sich tatsächlich um verpackte Lebensmittel handelt. Und das auch nur dann, wenn es sich nicht um ganz kleine Lebensmittel handelt, denn hier erfährt der Kunde gar nichts.

Lose verkaufte und in Kantinen, Restaurants oder Imbissen abgegebene Lebensmittel müssen nur noch einen Bruchteil über sich verraten. Die Verbraucherzentrale Bremen hält diese Situation für absurd. Es muss ja nicht vor jedem lose verkauften Schittlauchkäse oder Schinkenspeck eine lange Zutatenliste aufgestellt werden, aber jeder Verbraucher sollte die Möglichkeit haben, bei Interesse in einem Handbuch die Zusammensetzung der Produkte nachzulesen, vor allem vor dem Hintergrund, dass lose verkaufter Aufschnitt, also Käse oder Wurst, oft den Anschein einer höheren Qualität haben. Doch diese „Handbuch-Variante“ ist freiwillig, denn der Händler kann zwischen zwei Formen der Kennzeichnung auswählen:

Knappe Kennzeichnung: Wählt der Händler ein Schild an der Ware, muss er nur bestimmte Zusatzstoffe und Behandlungsverfahren deklarieren. Die meisten Zusatzstoffe müssen nicht exakt benannt werden, zum Beispiel steht dann bei kunterbunten losen Süßigkeiten nur: „mit Farbstoff“. Werden in Lebensmitteln aber Phosphate oder Schwefelverbindungen eingesetzt, muss das wiederum genauer deklariert werden, also „mit Phosphat“ oder „geschwefelt“. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Bremen sind diese unterschiedlichen Vorschriften verwirrend und nicht verbraucherfreundlich. Für jedes Produkt sollte die genaue Benennung aller Zusatzstoffe vorgeschrieben sein.

Ausführliche Kennzeichnung: Nur bei einer ausführlichen Übersicht, beispielsweise in Form eines für alle Kunden zugänglichen Handbuches oder Aushanges, müssen sämtliche Zutaten, einschließlich der Zusatzstoffe, aufgelistet werden. Der Händler ist verpflichtet, an der Ware selbst oder mittels Aushang auf dieses Verzeichnis hinzuweisen.

Die knappe Kennzeichnung ist auch für die Speisekarten von Kantinen, Restaurants oder Imbissen vorgeschrieben und kann in Form von Fußnoten erfolgen. Auch wenn ein Lebensmittel, meist ein Getränk, koffein- oder chininhaltig oder eine Zutat gentechnisch verändert ist, müssen entsprechende Hinweise auf den Speisekarten erfolgen.

Jedes Jahr werden in Deutschland rund 9 Milliarden (!) Mahlzeiten außer Haus verzehrt. Die Zahl, wie oft lose verkaufte Lebensmittel in Supermärkten über die Verkaufstheken gehen, ist unbekannt. Auf jeden Fall werden Verbraucher zuviele Milliarden Mal über die Zusammensetzung ihrer Lebensmittel im Unklaren gelassen.

Fragen zu diesem Thema beantwortet die Ernährungsabteilung der Verbraucherzentrale dienstags von 10 – 13 Uhr und donnerstags von 14 bis 16 Uhr unter der Durchwahl 0421/1607754.

Do, 18. Mär 2010

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