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Klonfleisch bleibt geheim

Die gescheiterten Verhandlungen zur Kennzeichnung von Klonfleisch und von Produkten, die von den Nachkommen geklonter Tiere stammen, sind ein Schlag gegen grundlegende Verbraucherinteressen. Es ist nach Auffassung der Verbraucherzentrale Bremen ein Armutsszeugnis, dass potentielle Handelsstreitigkeiten mit den USA und die Interessen einer immer stärker industrialisierten Landwirtschaft ein größeres Gewicht haben, als die berechtigte Forderung nach einer klaren Kennzeichnung und der Wahlfreiheit beim Einkauf. Auch Deutschland gehörte zu den Mitgliedsstaaten, die alle Kompromissvorschläge abgelehnt haben.

Klonen ist eine Technologie, bei der im Labor exakte Kopien bereits lebender Tiere entstehen. Dabei wird eine unbefruchtete weibliche Eizelle durch den Zellkern einer speziell behandelten Körperzelle ersetzt. Die künstlich erzeugten tierischen Embryonen werden von Leihmüttern ausgetragen. Das Verfahren ist deshalb so interessant für die Agrarindustrie, weil sich so zum Beispiel von besonders wertvollen Zuchtbullen unendlich viele identische Nachkommen produzieren lassen – quasi Zwillinge vom Fließband. Und hier wird es dann auch wirtschaftlich interessant – erst die Nachkommen bringen Geld in die Kasse. Das Klontier selber ist viel zu teuer, Tausende von Euro kostet seine Produktion.

Derzeit sind Lebensmittel von geklonten Tieren selbst in der Europäischen Union verboten. Bislang liegen auch keine entsprechenden Anträge von Erzeugern vor – was angesichts der immensen Kosten nicht verwundert. Für die Produkte von Nachkommen geklonter Tiere gibt es auch zukünftig keine Regelungen, also auch keine Verbote oder Kennzeichnungsvorschriften. Das betrifft nicht nur Fleisch, sondern zum Beispiel auch Milch oder Käse. Die Mehrheit der Mitgliedsstaaten hatte es abgelehnt, solche Produkte ebenfalls zu verbieten. Das bedeutet, dass sie weiterhin ohne Kennzeichnung zum Beispiel aus den USA oder anderen Drittstaaten in die EU eingeführt werden könnten.

Die amerikanische Behörde für Lebensmittelüberwachung und Arzneimittelzulassung FDA schließt gesundheitliche Risiken für den Verzehr von Klonprodukten aus. Doch das Klonen hat immense Folgen für die Tiere: Veränderte Zellfunktionen, Funktionsstörungen der Chromosomen und DNA-Mutationen wurden bei Untersuchungen geklonter Tiere festgestellt. Es ist auch erwiesen, dass es eine sehr hohe pränatale Sterblichkeitsrate bei geklonten Embryonen, plötzliche Todesfälle nach der Geburt und eine erhöhte Krankheitsanfälligkeit überlebender Klone gibt. Und es ist völlig unklar, inwieweit diese Probleme auch bei den Nachkommen auftreten können.

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Bremen fördert das Klonen Hochleistungszucht und Tierquälerei und sollte schon deshalb verboten werden.

Verbraucher, die Produkte auch von den Nachkommen geklonter Tiere ablehnen, können auf Fleisch aus ökologischer Tierhaltung zurückgreifen – hier ist das Klonen verboten.

Fragen zu diesem Thema beantwortet die Ernährungsabteilung der Verbraucherzentrale Bremen dienstags von 10 bis 13 Uhr und donnerstags von 14 bis 16 Uhr unter der Durchwahl 0421/1607754.

Mi, 30. Mär 2011

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