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Grundpreisauszeichnung oft mangelhaft

Verbraucherzentralen fordern klare gesetzliche Vorgaben und konsequente Marktüberwachung

Der Lebensmitteleinzelhandel setzt die Pflicht zur Grundpreisangabe nur unzureichend um. Zu diesem Ergebnis kommt ein aktueller Marktcheck der Verbraucherzentralen. Demnach fehlen Grundpreisangaben vielfach gänzlich, werden falsch berechnet oder eine falsche Bezugsgröße zugrunde gelegt. Als Konsequenz der Erhebung fordern die Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klare gesetzliche Vorgaben für die Schriftgröße, die Anordnung, die Bezugsgrößen und Maßeinheiten der Grundpreisangabe.

Die Verbraucherzentralen haben bundesweit die Grundpreisaus-zeichnung von insgesamt 3.225 Lebensmitteln (Milcherzeugnisse, Kondensmilch, Puddingpulver, Konserven und Tütensuppen) in 93 Geschäften des Lebensmitteleinzelhandels überprüft.

Die Ergebnisse:

  • Mehr als die Hälfte der erfassten Preisschilder war fehlerhaft.

  • Bei 1.091 Produkten wurde eine falsche Bezugsgröße verwendet.

  • Bei 288 Produkten war der Grundpreis falsch berechnet.

  • Mal drucken die Lebensmitteleinzelhändler den Grundpreis bei vergleichbaren Produkten rechts, mal links und dabei in unterschiedlichen Schriftgrößen auf ihre Etiketten.

  • Zwei Discounter verwenden sogar Preisspannen statt eindeutig zuzuordnender Grundpreise.

  • Bei Sondervorschriften war die Fehlerquote am höchsten: Mehr als 95 % der überprüften Puddingpulver und Tütensuppen hatten keine korrekten Grundpreisangaben.

Grundpreis ist entscheidend für den Preisvergleich

Seit der Freigabe weiterer Verpackungsgrößen für Lebensmittel im April 2009 ist der Grundpreis die Schlüsselinformation für den Preisvergleich gleichartiger Produkte. Deshalb ist es nach Auffassung der Verbraucherzentrale Bremen besonders ärgerlich, dass der Lebensmitteleinzelhandel die Vorschriften so häufig ignoriert.

Neben klaren gesetzlichen Vorgaben, zum Beispiel zur Schriftgröße für die Preisangabe, fordern die Verbraucherzentralen deshalb von den Ländern eine stärkere Überprüfung des Lebensmitteleinzelhandels. Denn die vielen fehlenden oder falsch berechneten Grundpreise sind auch eine Folge von zu wenigen Kontrollen.

Fragen zu diesem Thema beantwortet die Verbraucherzentrale Bremen dienstags von 10 – 13 Uhr und donnerstags von 14 bis 16 Uhr unter der Durchwahl 0421/1607754.

Fr, 12. Nov 2010

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