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Themen :: Ernährung :: Antibiotika-Resistenzen durch Geflügel

Gefahr: Antibiotika-Resistenzen durch Geflügel aus der Massentierhaltung

Die Ergebnisse aus Nordrhein-Westfalen über die fast durchgängige Medikation mit Antibiotika in der Geflügelmast sind schockierend. Nach der Untersuchung von über 15.000 Tieren wurde festgestellt, dass fast alle – mehr als 96% – Antibiotika bekommen hatten. Da in über der Hälfte der Fälle die Mittel nur ein oder zwei Tage verabreicht worden waren, liegt der Verdacht nahe, dass es sich um eine verbotene Masthilfe gehandelt hat. In anderen Fällen sind Cocktails mit bis zu acht verschiedenen Antibiotika eingesetzt worden. Die Studie besagt auch, dass in kleineren und in ökologisch wirtschaftenden Betrieben, die ihre Tiere überdurchschnittlich lang (über 45 Tage) mästen, Antibiotika nicht zum Einsatz kommen. Nach Aussagen des nordrheinwestfälischen Verbraucherministers Remmel sind die Ergebnisse auf die gesamte Bundesrepublik übertragbar.

Seit Jahren nehmen in der Humanmedizin die Probleme mit Antibiotikaresistenzen zu. Dabei ist davon auszugehen, dass auch die Aufnahme kleinster Mengen über tierische Lebensmittel hierbei eine Rolle spielt. Nach Aussagen des Robert-Koch-Institutes sterben jedes Jahr in Deutschland über 15.000 Menschen an einer Infektion durch multiresistente Keime.

In Bremen hat sich auf schreckliche Weise gezeigt, welche Folgen es hat, wenn Antibiotika nicht mehr wirken. Doch das bedroht nicht nur Säuglinge, sondern Menschen jeden Alters. Seit 2006 ist es deshalb verboten, Antibiotika als Masthilfe einzusetzen. Gleichzeitig müssen Pharmazeutische Unternehmer und Großhändler seit Anfang dieses Jahres die verkauften Tier-Arzneimittel beim Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information melden. Ausnahme war bislang ausgerechnet Geflügel. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Bremen hatte wieder einmal die Lobby eines Lebensmittelindustriezweiges seine Interessen durchsetzen können. Erst jetzt schwenkt das Bundesverbraucherministerium um und führt auch für Geflügel die Dokumentationspflicht ein. Mit einem vorsorgenden gesundheitlichen Verbraucherschutz hat das nichts zu tun!

Die Verbraucherzentrale Bremen fordert:

Den Verbrauchern empfiehlt sie:

Fragen zu dem Thema beantwortet die Ernährungsabteilung der Verbraucherzentrale di von 10 bis 13 Uhr und do von 14 bis 16 Uhr unter der Durchwahl 0421/1607754.

Di, 22. Nov 2011

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