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Weiterer Erfolg: Die Delmenhorster Stadtwerke (SWD) unterliegen vor Gericht!

Im Gegensatz zum Bremer Landgericht, das am 24. Mai die letzen vier Preiserhöhungen des Bremer Versorgers swb wegen der intransparenten (undurchschaubaren und nicht nachvollziehbaren) Preisanpassungsklausel ohne Billigkeitskontrolle für unwirksam erklärt hatte, war das Amtsgericht Delmenhorst bereit, eine Billigkeitskontrolle durchzuführen. Aber statt der vom Gericht geforderten Kalkulation legten die SWD lediglich einen Vergleich mit anderen Versorgern vor. Nach diesem Vergleich lagen die Preise im „Mittelfeld des Marktüblichen“. Mit einem Privatgutachten wollten die SWD zudem beweisen, daß die Preissteigerungen einzig auf Preiserhöhungen des Vorlieferanten zurückzuführen seien. Zur Nachprüfung der Preisanpassung im Rahmen der Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB bedarf es nach der obergerichtlichen Rechtsprechung einer ausführlichen Begründung, umfassenden Offenlegung der Kalkulation nebst Glaubhaftmachen durch Belege. Folgerichtig hat das Amtsgericht Delmenhorst am 04.08.2006 – 4A C 4063106 (IV) – für Recht erkannt:

Download: das vollständige Urteil (PDF, 757 KB)

Sa, 09. Sep 2006

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