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Themen :: Energie :: swb: Urteil des Amtsgerichts Bremerhaven

Freude der swb über Urteil des Amtsgerichts Bremerhaven ist voreilig

Die Verbraucherzentrale Bremen ist der Meinung, dass das Urteil des Amtsgerichts Bremerhaven bezüglich der Billigkeit der swb-Preise Unfug ist. Das Bremerhavener Gericht hat den dortigen Beklagten zu Unrecht als Basiskunden (Grundversorgung) eingestuft. Hätte das Gericht in eine einzige Abrechnung hineingeschaut, hätte es auf den ersten Blick sehen können, zu welchem Tarif der dortige Beklagte beliefert worden ist. Ein Gericht, das nicht drei Sekunden auf eine einzige Abrechnung schauen kann, kann zu der sehr komplexen Frage, ob ein einseitig festgesetzter Preis der Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB standhalten könnte, nichts Sinnreiches beisteuern.

Darüber hinaus ist das Urteil schon deshalb im ungeheuren Maße fehlerhaft, weil es auf eine wie auch immer geartete Billigkeit nicht ankommt, wenn schon die Grundlage für eine Preiserhöhung fehlt. Die Berechtigung zur Preisanpassung fehlte der swb vom 01.10.2004 – 15.11.2009 weil der Bundesgerichtshof in zwei Urteilen die Unwirksamkeit von insgesamt vier Preisanpassungsklauseln festgestellt hat.

Das Urteil des Amtsgerichts Bremerhaven ist in jeder Hinsicht ein absoluter Sonderfall. Niemand sollte sich von davon beeindrucken lassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In der zweiten Instanz wird das Landgericht Bremen entscheiden. Vorher kann die swb nicht seriös mit Fug und Recht behaupten, ein Gericht hätte die Billigkeit ihrer Preise bestätigt.

Do, 15. Apr 2010

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