Swb macht ersten Rückzieher: Sperre wird nicht durchgeführt
Die swb droht zur Zeit, gegen sogenannte Überkürzer Versorgungssperren durchzusetzen.
Der erste „Überkürzer“ hat sich nun vor Gericht (Amtsgericht Bremen 25 C 0018/09) im Eilverfahren gewehrt. Die Reaktion der swb: Die Sperre wird nicht durchgeführt. Die Angelegenheit ist erledigt. Die swb hat die Kosten für das Verfahren im Termin am 22.01.08 anerkannt. Die Sinnhaftigkeit dieses Handelns erschließt sich der Verbraucherzentrale nicht. Diese unnötigen Kosten werden nun den Gaspreisen aufgeschlagen und müssen von allen Kunden getragen werden.
Sollte die swb Verbrauchern Gas, Wasser oder Strom abstellen oder damit drohen, sollten sich Verbraucher gerichtliche Hilfe im Eilverfahren holen, die Verbraucherzentrale und zusätzlich das ->Bundeskartellamt informieren. Zudem besteht die Möglichkeit, den Energieversorger an einen digitalen Pranger zu stellen. Siehe dazu die Internet-Seite vom ->Bund der Energieverbraucher.
Sa, 24. Jan 2009



