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swb muss Preiskalkulation offenlegen

Beschluss des Landgerichts Bremen im Rechtsstreit Verbraucherzentrale Bundesverband ./. swb

Verhandlung in Bremerhaven am 22.02.2011

Kurzfristige Absage des Termins vor dem Amtgericht Bremerhaven am 22.02.2011

Per Fax wurde mitgeteilt, dass der Termin vzbv ./.swb am 22.02.2011 vor dem Amtsgericht Bremerhaven wegen Dezernatswechsel kurzfristig ausfällt.

Im Verfahren Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die swb wurde jetzt der im Dezember angekündigte Auflagen- und Hinweisbeschluss des Landgerichts Bremen erlassen. Zurzeit kann man davon ausgehen, dass die swb jetzt nicht mehr um die Offenlegung der Preiskalkulation herumkommt. Dies wäre ein Sieg für die Verbraucher. Hingegen ist zu vermuten, dass das Landgericht Bremen als Berechnungsgrundlage für die Rückforderungen von dem Preis 2006 ausgeht. 2006 wurden neue Verträge versandt. Das reduziert die Rückforderungsansprüche der Verbraucher.

Im Herbst 2009 wurden die Preisanpassungsklauseln der swb für Sondergasvertragskunden auf Betreiben der Verbraucherzentrale Bremen vor dem Bundesgerichtshof für unwirksam erklärt (VIII ZR 320/07 (PDF, 125 KB) und VIII ZR 56/08 (PDF, 125 KB)). Unter Hinweis auf „faire“ Preise weigerte sich die swb, Geld zu erstatten. Daraufhin hat sich der vzbv Rückforderungen von Verbrauchern abtreten lassen und eingeklagt. Verhandelt wurde dieser Rechtsstreit am 10.12.2010 vor dem Landgericht Bremen. Wie nach der Verhandlung vermutet, stellt das Landgericht im jetzt erlassenen Auflagen- und Hinweisbeschluss fest: Wenn die swb behauptet, sie müsse wegen des Wegfalls der Preisanpassungsklausel das Gas unter ihrem Einkaufspreis verkaufen, muss sie die Preiskalkulation offenlegen. Dies hat die Verbraucherzentrale Bremen schon seit September 2004 gefordert.

Auf der anderen Seite fordert das Gericht eine Neuberechnung der Rückforderungsansprüche der Kläger auf Grundlage des Preises, der den Verbrauchern durch die Umstellung auf neue Verträge zum 01.10 2006 mitgeteilt wurde. Dies ist für die Verbraucherzentrale nicht nachvollziehbar. 2006 war seitens der swb gegenüber der Verbraucherzentrale Bremen mehrfach mündlich zugesichert worden, dass von den Verbrauchern mit Vertragsunterschrift die neu verwandten Preisanpassungsklauseln akzeptieren würden nicht aber den Preis. Deshalb hatte damals die Verbraucherzentrale Bremen den swb-Kunden empfohlen, die neuen Verträge zu akzeptieren und gleichzeitig gegen die Preise Widerspruch einzulegen.

Kunden, die Widerspruch gegen die Preise eingelegt hatten und die neuen Verträge nicht unterschrieben haben, wurden von der swb in den teureren Grundversorgungstarif eingestuft. Ein Wechsel des Gasanbieters war damals noch nicht möglich.

Bis ein Urteil vorliegt, wird noch sehr viel Zeit vergehen, da die Materie kompliziert ist und vermutlich Sachverständige eingesetzt werden müssen. Momentan lohnt sich die Rückforderungsklage 2011 nur noch für Sondervertragskunden der swb mit einem hohen Gasjahresverbrauch ab etwa 33.000 kWh.

Die Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband beinhaltete auch Ansprüche von Verbrauchern aus Bremerhaven. Dieses Verfahren ist abgetrennt worden und wird vor dem Amtsgericht Bremerhaven verhandelt. Man kann aber davon ausgehen, dass sich das Amtsgericht Bremerhaven an der Rechtsauffassung des Landgerichts Bremen orientieren wird.

EWE-Kunden erhalten jetzt vorzeitig den von Henning Scherf vorgeschlagenen Vergleichsbetrag ausgezahlt. Es ist zu vermuten, dass die EWE damit versucht, die Klagewelle einzudämmen. Weswegen zu keiner Zeit für swb-Kunden eine kundenfreundliche Lösung seitens des Mutterkonzerns angestrebt wurde, bleibt für die Verbraucherzentrale Bremen weiterhin ein Rätsel.

Mo, 21. Feb 2011

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