swb erhöht Gaspreise zum 1. Oktober 2007
Verbraucherzentrale rät: Widerspruch einlegen!
Verbraucherzentrale fordert Offenlegung der Kalkulation
Pünktlich zum Beginn der Heizungsperiode erhöht die swb die Gaspreise von 5,21 Ct./kwh auf 5,52 Ct./kwh (brutto, Tarif: Erdgas plus in Bremen) mit der gebetsmühlenartigen Begründung, dass damit nur die gestiegenen Bezugskosten weitergegeben werden. Den Beweis dafür bleibt die swb wie bei den letzten Erhöhungen nach wie vor schuldig.
Damit steigen die jährlichen Kosten für einen durchschnittlichen Privathaushalt mit einem Verbrauch von 25.000 kwh um 77,50 Euro jährlich, das entspricht einer prozentualen Steigerung um 5,46%.
In Bremerhaven steigen die Preise von 5,54 Ct/kwh auf 5,96 Ct/kwh. Hier werden die Verbraucher noch stärker zur Kasse „gebeten“: Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 25.000 kwh wird es um 105 Euro teurer, das entspricht einer Steigerung um 6,94%. Warum ausgerechnet die Verbraucher in Bremerhaven mehr zahlen müssen, bleibt Geheimnis der swb.
Verbraucherzentrale rät: Widerspruch einlegen
Auch nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom Juni 2007 ist die Verbraucherzentrale der Meinung, dass Verbraucher, die mit der Erhöhung nicht einverstanden sind, Widerspruch gegen die Gaspreiserhöhung einlegen sollten. Der BGH hatte in dem Fall eines Tarifkunden geurteilt. Die Gaskunden in Bremen und Bremerhaven sind in ihrer weitaus überwiegenden Zahl Sonderkunden (alle, die den Tarif „Erdgas plus“ gewählt haben). Und selbst für den Tarifkundenbereich hat der BGH entschieden, dass der Versorger nachweisen muss, dass er steigende Bezugskosten nicht durch anderweitige Kostensenkungen einsparen kann. Allein die swb kann aufgrund ihrer Monopolstellung evtl. Kostensteigerungen auf ihre Kunden abwälzen und dies durch die einfache Behauptung, die Bezugspreise seien gestiegen.
Hinzu kommt, dass die swb vor dem Landgericht Bremen wegen Verstoß gegen das Transparenzgebot eine Sammelklage gegen die vergangenen Preiserhöhungen verloren hat. Die Verbraucherzentrale hat auch gegen die neue Preiserhöhungsklausel wegen Verstoß gegen das Transparenzgebot Klage beim Landgericht eingereicht. Der Verhandlungstermin ist noch offen.
Downloads:
- Musterbrief: Widerspruch (Textdatei)
- Musterbrief: Widerspruch (MS Word Dokument)
Bremen, 7. August 2007
Do, 09. Aug 2007



