swb droht Gas und Strom abzustellen
Verbraucher sollen sich nicht einschüchtern lassen
Notfalls mit Einstweiliger Verfügung reagieren
Mit Verwunderung und Verärgerung hat die Verbraucherzentrale Bremen auf die Ankündigung der swb, säumigen Gaskunden Gas, Wasser oder Strom abzustellen, reagiert. „Die swb versucht den Widerstand gegen die hohen Gaspreise nun mit allen Mitteln zu brechen, egal ob legal oder nicht“, vermutet Irmgard Czarnecki, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale. Die Verbraucher können sich aber per Einstweiliger Verfügung wehren. Verbraucher, die wenigstens die von der Verbraucherzentrale empfohlenen 3,46 Cent pro kWh Gas gezahlt haben, sollen sich nicht einschüchtern lassen. Im Zweifel können sich Verbraucher an die Verbraucherzentrale wenden.
Czarnecki empfiehlt den Betroffenen, sich notfalls an die Energieberatung der Verbraucherzentrale zu wenden und die Kürzungsbeträge überprüfen zu lassen. Wenn die Kürzungsbeträge zu hoch angesetzt wurden, kann die swb rechtlich gegen Gaskunden vorgehen. Termine für die Beratung können per Telefon (0421) 160 777 oder per E-Mail info@verbraucherzentrale-bremen.de oder per Fax (0421) 160 77 80 vereinbart werden.
Sollte die swb dennoch die Versorgung einstellen, rät die Verbraucherzentrale den Betroffenen, eine Einstweilige Verfügung bei Gericht zu beantragen. Alle der Verbraucherzentrale bekannten Fälle sind zu Gunsten der Verbraucher entschieden worden.
Offensichtlich begründet die swb ihr Vorgehen auch damit, dass eine Kürzung der Abschlagsbeträge erst ab dem ersten Widerspruch möglich ist. Die Verbraucherzentrale dagegen ist der Meinung, dass es auf einen Widerspruch nicht ankommt, weil die von der swb vorgenommenen Preiserhöhungen unwirksam sind.
Die Verfahren gegen beide Preisänderungsklauseln der swb liegen dem Bundesgerichtshof zur letztinstanzlichen Klärung vor. Die Verbraucherzentrale fordert die swb auf, diese Verfahren abzuwarten. Die Verbraucherzentrale wird es nicht hinnehmen, dass Verbrauchern Gas, Wasser oder Strom abgestellt wird, die zumindest den Preis von 3,46 Cent pro kWh Gas zahlen.
Sollte die swb die Drohung wahr machen und Verbrauchern Gas, Wasser oder Strom abstellen, können sie das ->Bundeskartellamt informieren. Zudem besteht die Möglichkeit, den Energieversorger an einen digitalen Pranger zu stellen. Siehe dazu die Internet-Seite vom ->Bund der Energieverbraucher.
Mi, 14. Jan 2009



