swb droht 10,-- Euro-Kürzern das Gas abzudrehen
Die Verbraucherzentrale Bremen empfiehlt: Erst zahlen, dann einklagen!
Nach dem BGH-Urteil im letzten Jahr hat die Verbraucherzentrale Bremen Sondervertragskunden der swb, die Widerspruch gegen die Preiserhöhungen der swb eingelegt hatten, empfohlen, entweder zu klagen oder die Gasabschläge auf 10 Euro zu reduzieren, bis die swb die Verträge kündigt, um dann den Rest einzuklagen. Jetzt droht diesen swb-Kunden die Liefersperre.
swb-Kunden, die nach dem BGH-Urteil ihre Abschläge mit Hinweis auf die BGH-Urteile gekürzt haben, erhalten derzeit Mahnungen mit der Drohung, das Gas abzustellen. Da die swb am längeren Hebel sitzt und beabsichtigt, die Energieversorgung zu unterbrechen, wird diesen Gasabschlagskürzern empfohlen, um keine weiteren Kosten entstehen zu lassen, unter Vorbehalt zu zahlen und die Forderungen gerichtlich geltend zu machen.
Unter Vorbehalt zahlen und die swb verklagen
Die swb beruft sich auf ein Aufrechnungsverbot in der GasGrundVersorgungsverordnung (GasGVV) und droht mit Liefersperre. Juristisch ist nicht geklärt, ob die GasGVV für die Kürzer gilt. Schon Herr Ball, vorsitzender Richter des Bundesgerichtshofes, hatte in der mündlichen Verhandlung seine juristischen Zweifel geäußert. Da aber die swb am längeren Hebel sitzt und das Gas abdrehen kann und dadurch weitere Kosten entstehen, wird den Verbrauchern empfohlen, auf die Mahnungen der swb zu reagieren. Sie sollten unter Vorbehalt zahlen und dann ihre Forderungen einklagen.
Kunden mit letzter Zahlungsaufforderung können sofort zahlen oder eine einstweilige Verfügung beim Amtsgericht erwirken, dass die swb das Gas nicht abstellen darf. Da aber hierdurch Kosten entstehen, sollten Verbraucher lieber zahlen und dann sofort den normalen Klageweg einschlagen. In der einstweiligen Verfügung wird nur darüber entschieden, ob das Gas abgestellt werden darf.
Die Musterklage zur Einklagung der Ansprüche gegen die swb, die auch ohne anwaltliche Vertretung eingereicht werden kann, steht hier.
Informationen zur Höhe der Gerichts- bzw. Anwaltskosten können auch auf der Homepage nachgelesen werden. Ob auch diejenigen Ansprüche haben, die nicht widersprochen haben, klärt eine Einziehungsklage der Verbraucherzentrale Bremen.
swb droht Kunden und ignoriert Urteil des BGH
Fakt ist: die swb hatte im Zeitraum von Oktober 2004 bis September 2009 keine gültige Klausel, auf deren Grundlage sie die Preise erhöhen durfte.
Tausende von Gaskunden haben deshalb die Preise gekürzt und wurden anschließend von der swb gekündigt. Das darf die swb, ob es ihrem Ruf nützt, sei dahingestellt. Dass jetzt allerdings Gaskunden massiv bedrängt und unter Druck gesetzt werden, indem ihnen angedroht wird, das Gas abzudrehen, nennt die Verbraucherzentrale skandalös. Diese Gaskunden und Tausende andere auch haben nichts anderes getan, als ihr gutes Recht wahrzunehmen, nämlich den Gaspreis zu kürzen. Die swb setzt auf Einschüchterung und beweist nach Auffassung der Verbraucherzentrale erneut, dass ihnen ihre Kunden egal sind.
Nach Meinung der Verbraucherzentrale ignoriert die swb damit auch, dass sie vor dem obersten Gericht gleich zweimal mit Pauken und Trompeten durchgefallen ist. Zweimal hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass die Klauseln, auf deren Grundlage die swb mit schöner Regelmäßigkeit die Gaspreise nach oben treibt, unwirksam sind.
Hat die swb zu Beginn der gerichtlichen Auseinandersetzungen noch erklärt, dass bei einer Niederlage alle Kunden profitieren werden und nicht nur die Kläger, will sie davon jetzt nichts mehr wissen. Mit dem aktuellen Vorgehen schädigt sie jetzt ihre Kunden nicht nur finanziell, indem sie sich an unrechtmäßigen Preiserhöhungen eine goldene Nase verdient, sondern versucht auch noch, sie massiv einzuschüchtern.
Vergleicht man das aktuelle Verhalten der swb mit ihrem Leitbild, liest sich das wie der pure Hohn: „Deshalb sind wir Partner jedes einzelnen Bürgers in seinem Alltag. Das ist eine hohe Verantwortung, der wir in einer sympathischen Art und Weise gerecht werden wollen.“
Die Verbraucherzentrale fordert die Gaskunden erneut auf, die swb auf Zahlung der unrechtmäßigen Gaspreiserhöhungen zu verklagen. Die Aussichten sind gut. Und es gibt nicht nur positive Urteile aus Bremen. Auch in Hamburg haben tausende von Gaskunden vor den Amtsgerichten Recht und ihr Geld bekommen.
Darüber hinaus fordert die Verbraucherzentrale Bremen alle Kunden der swb auf:
Suchen Sie sich einen neuen Anbieter für Strom und Gas – einen wirklich sympathischen – es gibt sie! Die Verbraucherzentrale hilft Ihnen dabei.
Verbraucherzentrale Bremen, Altenweg 4, 28195 Bremen
Die Energieberatung wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gefördert, der Eigenanteil beträgt 5,-- Euro.
Do, 22. Apr 2010



