swb bietet erneut Verjährungsverzicht an
Die Verbraucherzentrale hatte im Interesse der Bremer Gaskunden von der swb schon Ende des Jahres 2007 einen Verzicht auf die Einrede der Verjährung gefordert. Die swb war dazu bereit und erneuert auch in diesem Jahr ihr Angebot.
Der Sinn war und ist folgender: Das Sammelklageverfahren der Verbraucherzentrale liegt als Revisionsverfahren beim VIII Senat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe. Deshalb ist das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts (noch) nicht rechtskräftig. Der Fall wird also nicht abschließend geklärt werden können, bevor nun die zweite Welle der Rückforderungsansprüche von Verbrauchern (bei günstigem Ausgang des Verfahrens) oder Nachforderungen der swb (bei ungünstigem Ausgang) verjähren.
Die swb ist bereit, deshalb auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Es freut uns, dass die swb den Vorschlag der Verbraucherzentrale aufgegriffen hat. Auch die Abgabe der Verzichtserklärung auf gegenseitiger Basis halten wir für diejenigen Verbraucher, die nicht gekürzt haben, sondern nur unter Vorbehalt (Widerspruch) weitergezahlt haben, für ein faires Vorgehen. Das heißt: Die Verbraucherzentrale empfiehlt all denjenigen, die Widerspruch eingelegt, aber nicht gekürzt haben, die Verzichtserklärung der swb zu unterschreiben und zurück zu schicken.
Für diejenigen Kunden aber, die schon – unserem Rat folgend – die unserer Meinung nach unberechtigten Preiserhöhungen weggekürzt haben, gestaltet sich der Rat etwas schwieriger. Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, sollte für das Jahr 2005 keinen Verjährungsverzicht abgeben; also das Schreiben der swb nicht beantworten. Die Kürzer von 2005 ohne eine solche Versicherung müssen das Risiko für sich abwägen. Theoretisch wäre denkbar, dass die swb diejenigen Gaskunden, die 2005 gekürzt haben, noch in diesem Jahr, also bis zum 31. Dezember 2008 23.59,59 Uhr (->Nachtbriefkasten!), verklagt oder das gerichtliche Mahnverfahren einleiten wird. Käme es doch zu einem solchen Verfahren, würde es vermutlich bis zur Entscheidung des BGH ausgesetzt werden. Gewinnen die Sammelkläger, muss die swb die Kosten übernehmen. Gewinnt die swb – was wir naturgemäß (und zwar trotz des ->BGH-Urteils vom 19.11.08 und unser Presseinfo zu dem Urteil (PDF, 52 KB)) bezweifeln! –, kann man sofort die Forderung anerkennen und damit die ohnehin nur ganz geringen Gerichtskosten noch weiter absenken. Wir halten das Risiko für absolut vertretbar. Deshalb lautet der Rat der Verbraucherzentrale auch für diejenigen Kürzer, die keine Rechtschutzversicherung haben, keinen Verjährungsverzicht abgeben, also das Schreiben der swb nicht beantworten.
Der Vollständigkeit halber möchten wir darauf hinweisen, daß das Verjährungsrecht außerordentlich kompliziert ist. Unter Juristen ist es umstritten, ob die Forderungen/Rückforderungen aus 2005 tatsächlich schon in diesem Jahr von der Verjährung bedroht sind oder nicht vielleicht erst im nächsten Jahr. In dieser Frage tendieren Juristen jedoch zur Vorsicht und sind lieber in einem sicheren Jahr, als in einem unsicheren, was die Verjährungsfrage betrifft.
Aber auch die Sinnhaftigkeit des Verjährungsverzichts selbst ist umstritten. Eine der führenden Experten für Energierecht, Frau Rechtsanwältin Leonora Holling, ist mit gleichfalls vertretbarer Argumentation sehr skeptisch. Den ->lesenswerten Artikel können Sie anschauen.
Die Verbraucherzentrale kann nur mit Rat und Tat allen Verbrauchern in Bremen zur Seite stehen – entscheiden muß jeder selbst.
Sa, 29. Nov 2008



