Der Stromtarifrechner der Verbraucherzentrale Bremen ist außer Betrieb. Wir stellen aktuelle Informationen zu Stromanbietern zur Verfügung, die nach Bremen und Bremerhaven liefern:
Download:
- Stromanbieter, die nach Bremen liefern (PDF, 301 KB), mit Preisberechnung für 3.000 kWh für PLZ 28195 mit Hintergrundinformationen und Adressen, Stand April 2012
- Stromanbieter, die nach Bremerhaven liefern (PDF, 301 KB), mit Preisberechnung für 3.000 kWh für PLZ 27576 mit Hintergrundinformationen und Adressen, Stand April 2012
- Stromanbieter, die nach Weyhe liefern (PDF, 301 KB), die nach Weyhe liefern mit Preisberechnung für 3.000 kWh für PLZ 28844 mit Hintergrundinformationen und Adressen, Stand April 2012
Als Ökostrom-Tarifrechner empfehlen wir den Ökostrom-Tarifrechner der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Dieser beinhaltet auch Informationen über Verpflechtungen von Stromanbietern mit Betreibern von Atomkraftwerken.
Wir beraten auch zum Anbieterwechsel und Beraten auch bei Energierechtsproblemen:
Zehn Tipps zum Wechsel des Energieanbieters
„Zehn Tipps“ zum Download (PDF, 62 KB)
Den Energielieferanten zu wechseln kann sinnvoll sein. Es ist nicht leicht, aber auch nicht zu schwer, wenn einige Regeln beachtet werden. Die wichtigen Punkte listen wir Ihnen hier auf:
1. Preis. Der Preis ist nicht das einzige Kriterium. Wechselportale listen oftmals unseriöse Anbieter, wenn die Voreinstellungen nicht angepasst werden. Wir empfehlen: Klicken Sie das Kästchen: „Anbieter mit Vorauskasse berücksichtigen“ in jedem Fall weg. Schauen Sie unbedingt im Internet, ob es Beschwerden über den Anbieter gibt. Suchmaschinen sind dafür gute Ratgeber.
2. Laufzeit. Es gibt Anbieter, die vier Wochen Erstvertragslaufzeit anbieten. Das ist vorbildlich. Damit kann man aktuell auf Marktentwicklungen reagieren. Drei Monate sind gut. Sechs Monate sind akzeptabel. Von darüber hinausgehenden. Angeboten raten wir ab.
3. Kündigungsfrist. Vier Wochen sind gut, sechs Wochen sind noch akzeptabel. Was darüber hinausgeht, ist nicht empfehlenswert.
4. Sonderkündigungsrecht. Wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen vorsehen, wertet das die Vertragsbedingungen auf. Sinnvollerweise aber wählt man einen Vertrag mit geringer Laufzeit (Nr. 2). Dann stellt sich das Problem einer Sonderkündigung erst gar nicht.
5. Vorauskasse. Vorauskasse ist nicht empfehlenswert. Zum einen geben Sie ein zinsloses Darlehen. Der Preis ist also gar nicht so günstig, wie es scheint; zum anderen sind Sie der Insolvenz eines Anbieters hilflos ausgeliefert.
6. Kaution. Eine Kaution zu stellen, ergibt nur in einem einzigen Fall Sinn, nämlich wenn Ihr neuer Energielieferant eine Genossenschaft ist, bei der Sie einen Genossenschaftsanteil erwerben. Bei Genossenschaften hat man mehr Mitsprachemöglichkeiten. An Hand der Satzung solle man prüfen, ob über den Genossenschaftsanteil hinaus eine Nachschusspflicht besteht. Ist das der Fall, müssen wir abraten.
Wenn keine Anbieter mit Kautionen gewünscht sind, klicken Sie das Kästchen „Tarife mit Kaution berücksichtigen“ bei den Wechselportalen weg.
7. Preisgarantie oder Strompakete. Hier wird der Preis für eine längere Laufzeit festgeschrieben. Das kann Vorteile haben, aber auch Nachteile. Die Entwicklung auf den Energiemärkten entzieht sich seriösen Prognosen. Eine Einschätzung des Preises ist also schwierig. Darüber hinaus widerspricht eine Festpreisbindung dem Tipp Nr. 2, wonach eine kurze Vertragslaufzeit den Vorzug verdient.
Strompakete, also eine vorab vereinbarte Strommenge, einzukaufen, ist nicht sinnvoll. Wenn Sie weniger verbrauchen, zahlen Sie trotzdem „das ganze Paket“. Strom zu sparen, lohnt sich für Sie dann nicht. Ein Mehrverbrauch wird in der Regel teuer.
8. Boni. (Bonus = lat. gut) bezeichnet eine Gutschrift. Das klingt schön, kann aber auch seine Tücken haben. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Bonus erst im 13. Monat ausgezahlt wird, so dass man anstatt 12 Monaten zwei Jahre an einen Anbieter gebunden ist. Wenn Sie Anbieter mit Boni vermeiden wollen, müssen Sie bei den meisten Wechselportalen das Kästchen „einmaligen Bonus in die Gesamtkosten einrechnen“ wegklicken.
9. Onlineverträge. Sind oft sehr preiswert. Dafür ist nicht nur Anmeldung und Rechnungsstellung online zu erledigen. Analoge Beschwerden beim telefonischen Kundenservice sind nicht möglich. Das ganze ist Geschmacksache und für digitale Menschen ganz sicher zu empfehlen.
10. Wechselportale. Der Verbraucherzentrale sind unseriöse Wechselportale aufgefallen, welche die Provision für den Wechsel dem Verbraucher in Rechnung stellen und nicht wie üblich dem neuen Anbieter. Auch hier ist Wachsamkeit geboten.
Darüber hinaus ist wichtig: Bei Wechselportalen muss man stets die Voreinstellungen kontrollieren. Ansonsten kann es sein, dass man mit der dort ausgeworfenen „Top Ten“ nicht nur keine Ersparnis, sondern reichlich Ärger und Stress hat.
Ob Sie Ihre Energie lieber von einen der marktbeherrschenden Unternehmen beziehen möchten oder lieber von einer Genossenschaft, ob Ihnen ein Ansprechpartner vor Ort wichtiger ist oder Sie mit Ihren Energiebezug auch noch Ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten wollen, ist Ihre Wahl. Der neue Anbieter regelt für Sie die Kündigungsformalitäten.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:



