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Sperrandrohung von Energieunternehmen gegenüber Verbrauchern unzulässig

Ein Gasversorger darf nach gefestigter Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes die Versorgung weder einstellen, noch damit drohen. Denn damit könnte der Versorger das Recht des Verbrauchers auf eine billige Preisfestsetzung aushebeln. Geschuldet wird nur der vom Gericht festgesetzte Preis. Wenn der Versorger rechtswidrig dennoch die Einstellung der Versorgung androht, dann kann der Verbraucher durch eine einstweilige Verfügung die weitere Belieferung sichern. Siehe unter: swb einsichtig und unter: Gasversorgerurteil Bundeskartellamt hat sich jetzt dieses Mißstandes angenommen und alle Energieversorgungsunternehmen in seinem Zuständigkeitsgebiet aufgefordert, eine Sperrandrohung Zukunft zu unterlassen und es hat mit Ordnungswidrigeitsverfahren gedroht. Siehe unter: http://www.bundes­kartellamt.de/wDeutsch/aktuelles/presse/2006_09_25.shtml

Do, 05. Okt 2006

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