Schlichtungsstelle Energie hilft bei Konflikten zwischen Verbraucher und Energieversorger
Seit dem 1. November 2011 können Verbraucher, die Ärger mit ihrem Energieversorger haben, kostenlos die Schlichtungsstelle Energie in Anspruch nehmen. Hier werden Streitigkeiten um Anbieterwechsel, Bonus- oder Abschlagszahlungen außergerichtlich, neutral und unabhängig geregelt. Einzige Voraussetzung: der Verbraucher muss seine konkrete Beschwerde bereits erfolglos beim Versorger vorgetragen haben.
Laut dem Energiewirtschaftsgesetz ist der Versorger verpflichtet, binnen vier Wochen auf die Beschwerden von Verbrauchern zu antworten. Ist dies nicht der Fall oder ist die Antwort für den Verbraucher nicht zufrieden stellend, war bisher der Weg zum Gericht meist der nächste Schritt. Ab sofort besteht die Möglichkeit, Unstimmigkeiten zwischen Verbraucher und Energieversorger in einem Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie kurzfristig zu regeln. Träger der Schlichtungsstelle sind der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sowie der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der Bundesverband Neuer Energieanbieter (bne).
Der Antrag für das Verfahren kann schriftlich, per E-Mail oder telefonisch bei der Schlichtungsstelle gestellt werden. Dazu sollte der Anspruch vom Verbraucher klar formuliert werden sowie der Name des Versorgers, die Zählernummer, Kopien der Vertragsunterlagen, Allgemeine Geschäftsbedingungen und Schriftwechsel vorliegen. Hilfestellung zur Beantragung bietet die Schlichtungsstelle und die Verbraucherzentrale. Sollte allerdings bereits ein Verfahren vor einem Gericht laufen, ist das Schlichtungsverfahren nicht mehr möglich.
Nach Antragsstellung prüft ein unabhängiger Ombudsmann den Anspruch und gibt innerhalb von drei Monaten eine Empfehlung ab. Diese Empfehlung ist zwar für beide Seiten nicht bindend, aber Energieversorger, die Mitglied im Trägerverein der Schlichtungsstelle sind, verpflichten sich, normalerweise den Schlichterspruch zu akzeptieren. Von den betroffenen Unternehmen, unabhängig ob Mitglied im Trägerverein oder nicht, wird pro Verfahren eine Fallpauschale in Höhe von derzeit 350 € erhoben. Unseriösen Anbietern wird es damit zunehmend schwerer auf dem Anbietermarkt gemacht, während die Verbraucherrechte und Handlungsoptionen gestärkt wurden.
Kontakt Schlichtungsstelle: Schlichtungsstelle Energie e.V. Friedrichstraße 133 10117 Berlin Tel.: 030 / 27 57 240 - 0 ->http://www.schlichtungsstelle-energie.de info@schlichtungsstelle-energie.de
Do, 03. Nov 2011



