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Pünktlich zum Sommer: swb senkt Gaspreise

Preiskalkulation nach Gutsherrenart

„Mit der von der swb aktuell angekündigten Gaspreissenkung versucht die swb, den Kunden Sand in die Augen zu streuen“, erklärt Irmgard Czarnecki von der Verbraucherzentrale Bremen. Die Preissenkung komme viel zu spät und lasse einige Fragen offen.

So hat die swb auf die steigenden Heizölpreise im vergangenen Jahr schnell und mit einer überhöhten Preissteigerung reagiert. Auf die sinkenden Heizölpreise hat sie nur verzögert und mit gering sinkenden Gaspreisen zum 1. Februar reagiert. Erst zum 1. April will die swb ihren Preis relativ deutlich senken. Ganz offensichtlich sind die Gaspreise doch nicht so fest an die Entwicklung der Heizölpreise gebunden.

„Damit senkt die swb ihre Preise erst nach der eigentlichen Heizperiode. Im Februar und März nimmt die swb mit ihren deutlich überhöhten Preisen noch zwei kalte Monate mit“, so die Verbraucherschützerin. Das letzte Jahr habe gezeigt, dass die swb nicht einfach den Heizölpreis weitergebe, sondern die Gaspreise nach Gutsherrenart festlege.

Auch wenn durch neue Gasanbieter mittlerweile etwas Bewegung in den Gasmarkt gekommen ist, hat die swb noch immer ein faktisches Monopol. Deshalb fordert die Verbraucherzentrale nach wie vor die Offenlegung der Preiskalkulation. Auch fordert die Verbraucherzentrale in diesem Zusammenhang eine transparente Preisänderungsklausel. Für die Verbraucher muss ersichtlich sein, nach welchen Kriterien sich die Preise richten.

In der juristischen Auseinandersetzung zwischen der Verbraucherzentrale und der swb fallen Mitte des Jahres die Entscheidungen vor dem Bundesgerichtshof. Am 17. Juni wird über die Preisänderungsklausel des geltenden Sondertarifvertrags beraten. Über die zweite Klage, die die bis September 2006 geltenden Gasverträge betrifft, wird voraussichtlich Mitte Juli entschieden werden.

Ohne Druck wird die swb nach Einschätzung der Verbraucherzentrale ihre verbraucherfeindliche Preispolitik nicht aufgeben. Deswegen fordert Czarnecki alle Gas-Kunden der swb auf, trotz der Gaspreissenkung Widerspruch gegen die hohen Gaspreise einzulegen. Die Verbraucher müssten auch keine Angst davor haben, dass die swb die Versorgung einstellen könnte. Mit dieser Drohung wolle die swb die Verbraucher nur verunsichern. Das ->Widerspruchsformular gibt es auf den Internet-Seiten der Verbraucherzentrale Bremen oder direkt in der Verbraucherzentrale.

Hilfe zur Energieeinsparung sowie bei der Gas- und Stromabrechnung bieten die Energieberater der Verbraucherzentrale. Termine für eine Energieberatung können per Telefon (0421) 160 777 oder per E-Mail info@verbraucherzentrale-bremen.de oder per Fax (0421) 160 77 80 vereinbart werden. Die Kosten pro Beratung betragen 5,- Euro.

Di, 17. Feb 2009

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