Verbraucherzentrale Bremen reicht Sammelklage gegen die swb ein!
Die Gaspreiserhöhungen der swb haben heute 54 KundInnen dazu veranlasst, eine Sammelklage beim Landgericht Bremen einzureichen. Die Verbraucherzentrale Bremen hat die Klage initiiert, koordiniert und unterstützt.
Seit September letzten Jahres hat die Verbraucherzentrale die GaskundInnen aufgerufen, die Zahlung der Preiserhöhungen von zunächst rund 10 % zum 1. Oktober 2004 zu verweigern. Die swb nahm diese Preiserhöhung daraufhin zurück und „verteilte“ sie auf zwei Preiserhöhungen von ca. 6 % zum 1. Oktober 2004 und fast 5 % zum 1. Januar 2005. Tausende von swb-KundInnen folgten dem Aufruf der Verbraucherzentrale und legten Widerspruch ein. Doch die swb hat die Verweigerer bisher nicht auf Zahlung verklagt. „Die swb fürchtet, die Karten auf den Richtertisch legen zu müssen und hofft, dass am Ende nur wenige Verweigerer konsequent bleiben“, sagt Irmgard Czarnecki, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Bremen. „Doch die KundInnen haben vor Gericht ein Recht auf Offenlegung der Kalkulation des Gaspreises. Weiteres Warten ist ihnen nicht mehr zuzumuten. Daher unterstützen wir die Sammelklage“, so Czarnecki weiter. Dr. Lovis Wambach, Rechtsanwalt der KlägerInnen, weist auf die Feststellung durch das Amtsgericht Heilbronn hin, dass „die Verpflichtung zur Offenlegung der Preiskalkulation spiegelbildlich aus dem Recht der Beklagten zur einseitigen Leistungsbestimmung im zwischen den Parteien bestehenden Vertragsverhältnis folgt, also letztendlich Ausfluss dieses Vertragsverhältnisses ist.“
Mit der Klage beantragen die KundInnen die gerichtliche Feststellung, dass sie den verlangten erhöhten Preis nicht zahlen müssen, weil er unbillig ist. „Die Klage ist zulässig, weil man von den KundInnen nicht verlangen kann, dass sie erst zuviel zahlen und dann auf Rückzahlung klagen. Auch sind die Gaseinkaufspreise nicht gestiegen. Tatsächlich hat die swb hohe Gewinne gemacht. So stieg der Gewinn des swb-Konzerns von 31,8 Mio. Euro im Jahr 2003 auf 54,7 Mio. Euro im Jahr 2004. Das bedeutet einen Zuwachs um etwa 70 %“, erläutert Czarnecki weiter.
Die Klage ist die zweite Sammelklage gegen einen Energieversorger in Deutschland. Der streitige Jahreserhöhungsbetrag liegt für die KlägerInnen bei durchschnittlich 100 Euro. Der Streitwert der Sammelklage beträgt knapp 20.000 Euro und ermöglicht, die Klage beim Landgericht Bremen einzureichen. Die Zuständigkeit des Bremer Gerichts ergibt sich daraus, dass alle KlägerInnen das Gas in Bremen abnehmen. „Auch vor dem Hintergrund der erfolgreichen Klage eines Gaskunden vor dem Amtsgericht Heilbronn erwarten wir einen Erfolg vor Gericht“, so Czarnecki.
Die Verbraucherzentrale Bremen bittet die Bremer und Bremerinnen um Unterstützung durch Spenden.
In der Verbraucherzentrale laufen nicht nur die organisatorischen Fäden für die 54fache Klage zusammen sondern immer noch ist der Beratungsbedarf zur Gaspreiserhöhung hoch – und das kostet viel Geld. Spenden mit dem Betreff „Sammelklage Gas“ werden erbeten auf das Konto 170 91 04 Sparkasse in Bremen BLZ 290 501 01.
Bremen, 20. Mai 2005
So, 22. Mai 2005



