Gasversorger dürfen Gaskunden nicht mit Einstellung der Gasversorgung drohen, neues Urteil
Der Verbraucherzentrale Bremen liegen verschiedene Schreiben von Gaskunden – auch aus dem Bremer Umland – vor, in denen Kunden, die Widerspruch gegen die Gaspreiserhöhungen eingelegt haben, mit der Einstellung der Versorgung gedroht wird. Die Verbraucherzentrale stellt dazu fest: Der Gasversorger darf nach gefestigter Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes die Versorgung weder einstellen, noch damit drohen. Denn damit könnte der Versorger das Recht des Verbrauchers auf eine billige Preisfestsetzung aushebeln. Geschuldet wird nur der vom Gericht festgesetzte Preis. Wenn der Versorger rechtswidrig dennoch die Einstellung der Versorgung androht, dann kann der Verbraucher durch eine einstweilige Verfügung die weitere Belieferung sichern (Bundesgerichtshofs vom 30.04.2003, Aktenzeichen VIII ZR 279). Ein Verbraucher hat jetzt gegen seinen Energieversorger am 12.12.2005 ein Urteil erwirkt. Das Urteil mit dem Aktenzeichen 25 C 1711/05 ist rechtskräftig. Dieser darf nicht mehr weiter mit der Einstellung der Versorgung drohen. Dieses Urteil sollte alle Verbraucher ermutigen, vor Widersprüchen gegen Gaspreiserhöhungen nicht zurückzuschrecken.
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Mo, 16. Jan 2006



