Verbraucherzentrale Bremen
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Themen :: Energie :: Archiv :: Anspruch auf Festsetzung des billigen Entgelts

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Der Anspruch des Kunden auf Festsetzung des billigen Entgelts gem. § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB kann der Verwirkung gem. § 242 BGB unterliegen

Das hat die Kartellkammer des Landgerichts Düsseldorf (Urt. v. 27.09.2006 - 34 O (Kart) 220/05 (PDF, 80 KB)) entschieden. Die Vollständige Zahlung unter Vorbehalt soll nach Meinung des Gerichts nicht genügen, um eine Verwirkung auszuschließen. Notwendig sei eine „alsbaldige“ gerichtliche Klärung durch Klageerhebung. Es genüge nicht, einen Vorbehalt (Widerspruch) zu erklären und hiernach unter Vorbehalt vollständig zu zahlen. Vielmehr sei „alsbald“ nach Zahlung ein Antrag auf gerichtliche Bestimmung des billigen Entgelts gemäß § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB zu erheben. Nach vier Jahren sei der Anspruch auf gerichtliche Bestimmung verwirkt. Im Fall vollständiger Zahlungen unter Vorbehalt besteht ein Rückzahlungsanspruch gem. §§ 812, 315 BGB, der seinerseits der Verjährung unterliegt. Soweit ein solcher verjährt ist, könnte auch eine Feststellungsklage, wo diese ausnahmsweise zulässig ist, verwirkt sein.

Die Erhebung einer alsbaldigen Feststellungsklage gem. § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB vom Energiekunden zu verlangen ist nach Auffassung der Verbraucherzentrale verfehlt. Eine solche Klage könnte man ebensogut vom Energieversorger verlangen, wobei auch dessen Anspruch auf Feststellung der Billigkeit, hilfsweise gerichtliche Bestimmung des billigen Entgelts, der Verwirkung unterliegen muss.

Es ist unzumutbar, dass der Kunde eine Feststellungsklage nach § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB erhebt, deren Erfolg wesentlich von dem gerichtlichen Vortrag des Energieversorgers abhängt, zumal bisher kein einziges Energieversorgungsunternehmen in Deutschland seine Kalkulation entsprechend den Vorgaben der obergerichtlichen Rechtsprechung offen gelegt hat und dies nach Auffassung der Verbraucherzentrale auch zukünftig nicht geschehen wird.

Insoweit überzeugt diese Entscheidung nicht und wird mit Sicherheit vor den Obergerichten keine Gnade finden. Trotzdem: Das Urteil zeigt, wie gefährlich es sein kann, unter Vorbehalt vollständig weiter zu zahlen und keine Kürzungen vorzunehmen. Es unterstreicht damit die Notwendigkeit der konsequenten Kürzung, so wie es die Verbraucherzentrale von Anbeginn stets geraten hat. Eine Anleitung findet sich auf der Homepage der Verbraucherzentrale.

Di, 13. Mär 2007

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