Verbraucherzentrale Bremen
[Zum Inhalt ↓]

Themen | Beratung | Newsletter | Forum | Kontakt | Sitemap | Hilfe | Presse | Impressum

Themen :: Energie :: Archiv :: Fragen und Antworten zu den neuen Gasverträgen der swb

Meldung im Archiv
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Fragen und Antworten zu den neuen Gasverträgen der swb

  1. Die swb hat einseitig alle Gaslieferungsverträge zum 30. September gekündigt. Darf sie das überhaupt?

    Die swb hat in erster Instanz das Sammelklageverfahren vor dem Landgericht verloren und die Abmahnung der Verbraucherzentrale für die „alte“ Preisanpassungsklausel akzeptiert. Damit hat der Vertrag eine Lücke. Will die swb die Preise erhöhen, muss sie diese Lücke schließen. Die swb möchte diese Lücke mit den neuen Verträgen schließen. Folglich muss die swb einen neuen Vertrag vorlegen (siehe aber auch Frage 3).

  2. Muss ich den Vertrag akzeptieren und unterschreiben?

    Laut swb bekommen alle Kunden unterschiedliche Anschreiben.

    • Diejenigen, die in der Vergangenheit keinen Widerspruch gegen die Gaspreiserhöhungen eingelegt haben, müssen den Vertrag NICHT unterschreiben. Er tritt ohne Unterschrift am 1. Oktober in Kraft.

    • Diejenigen, die Widerspruch eingelegt haben, erhalten in der Regel ein Anschreiben mit der Aufforderung, den Auftrag unterschrieben im beigefügten Freiumschlag zurückzusenden. Allerdings kann es passieren, dass nicht alle „Widersprüchler“ in der EDV der swb erfasst wurden; d.h. es kann auch passieren, dass „Widersprüchler“ den Vertrag nicht unterschreiben müssen. Egal, ob Sie Widerspruch (Widerspruch: Link Widerspruch/Brief swb) eingelegt haben oder nicht, die Verbraucherzentrale empfiehlt, den neuen Vertrag zu akzeptieren. Akzeptieren Sie den Vertrag nicht, werden Sie von der swb in den teureren Grundversorgungstarif eingestuft.

    Achtung
    Unter Umständen verbrauchen Sie weniger als 8.000 kWh/Jahr. Dann lohnt sich für Sie der Gastarif „Basis“. Bitten Sie die swb um einen neuen Vertrag auf der Grundlage von „Erdgas Basis“. Im Zweifelsfall kommen Sie in die Energieberatung der Verbraucherzentrale.

  3. Was hält die Verbraucherzentrale von der neuen Preisänderungsklausel?

    Die Verbraucherzentrale vertritt die Position, dass auch die im Vertrag aufgeführte neue Preisänderungsklausel keinen Bestand hat und wird deshalb die swb abmahnen. Da die swb die Abmahnung nicht akzeptieren wird, muss die Verbraucherzentrale das Landgericht anrufen. Die Verbraucherzentrale wird die swb im September abmahnen und im Oktober Klage beim Landgericht einreichen.

  4. Akzeptiere ich mit dem Vertrag auch den dort genannten Gaspreis?

    Wenn Sie in der Vergangenheit Widerspruch eingelegt haben, „bleibt Ihr Widerspruch von der Vertragsumstellung unberührt“ (Anschreiben der swb). Wollen Sie der Gaspreiserhöhung zum 1. Oktober 2006 widersprechen. , können Sie das sofort nach Veröffentlichung der Preiserhöhung tun. Sie können aber den Widerspruch auch noch nach Erhalt der Jahresendabrechnung einlegen. Es gilt eine Frist von 6 Wochen.

  5. Wie kann ich mich gegen die erneute Preiserhöhung am 1. Oktober 2006 wehren?

    Sie können Widerspruch auf der Grundlage von § 315 einlegen. Ein Musterschreiben gibt es bei der Verbraucherzentrale. Wichtig: Das betrifft auch alle, die bereits Widerspruch eingelegt haben! Da ab 1. Oktober ein neuer Vertrag gilt, muss auch erneut Widerspruch (1.10) eingelegt werden. Die „alten“ Widersprüche gelten nur für den „alten“ Vertrag. Wollen Sie der Gaspreiserhöhung zum 1. Oktober 2006 widersprechen, können Sie das sofort nach Veröffentlichung der Preiserhöhung tun. Sie können aber den Widerspruch auch noch nach Erhalt der Jahresendabrechnung einlegen. Es gilt eine Frist von 6 Wochen.

  6. Soll man die Rechnung kürzen?

    Die Verbraucherzentrale empfiehlt, die Rechnung zu kürzen; was man hat, das hat man. Sich das Geld von der swb später per Rückforderungsklage wieder zu holen, ist schwieriger. Und: Wird die Rechnung nicht gekürzt und unter Vorbehalt gezahlt, gilt der Widerspruch nur bis zur nächsten Erhöhung. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, das Geld zurückzulegen.

    Die Schritte im einzelnen:

    1. Widerspruch gegen die Preiserhöhung zum 1. Oktober 2006 einlegen,
    2. Rechnung kürzen (Preis am 30.9.2004: swb Bremen: 3,46 Ct/kWh netto; swb Bremerhaven: 3,57 Ct/kWh netto). Hilfen: Musterrechnung (PDF, 90 KB), Energieberatung,
    3. Einzugsermächtigung kündigen,
    4. Dauerauftrag einrichten.

  7. Kann man nicht einfach den Anbieter wechseln?

    Theoretisch schon, derzeit gibt es allerdings noch keine anderen Anbieter in Bremen. Seit einiger Zeit gibt es die Bremer Energiehaus-Genossenschaft, die zukünftig Gas anbieten will.

  8. Wie schnell kann ich den Anbieter wechseln, wenn es Wettbewerb gibt?

    Momentan läuft das Kündigungsrecht leer, weil es am Wettbewerb mangelt. Sollten in Zukunft andere Anbieter den Gasmarkt in Bremen beliefern, gilt die folgende Vertragsklausel der swb:

    „Der Vertrag kann von beiden Vertragspartnern erstmals zum Ende des ersten vollen Kalendermonats nach Beginn der Belieferung (Erstlaufzeit) und danach jeweils mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.“

    Das heißt konkret: Sie schließen z.B. den Vertrag zum 01.November. Die Lieferung beginnt am 10. November. Sie können, wenn Sie noch im November kündigen, zum 31. Januar kündigen und ab dem 01. Februar Gas von einem anderen Anbieter beziehen. Wenn Sie nach Ablauf der Erstlaufzeit, also beispielsweise am 12. März kündigen, können Sie zum 30. April kündigen und ab 01. Mai Gas von einem Wettbewerber beziehen.

    Die Schriftformklausel hat zur Folge, dass Sie nicht per E-Mail oder Fax kündigen können. Eine wirksame Kündigung können Sie ausschließlich per unterschriebenen Brief aussprechen; dies aus Beweisgründen am besten per Einschreiben/Rückschein.

Downloads auf einen Blick:

Do, 05. Okt 2006

nach oben  |
Themen :: Energie :: Archiv :: Fragen und Antworten zu den neuen Gasverträgen der swb

Meldung im Archiv
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


[Startseite]  [Menue]  [Brotbröckleinpfad]