Bremer Sammelklage voraussichtlich erfolgreich
Im Prozess gegen die Gaspreiserhöhungen des Bremer Energieversorgers swb haben die Kläger gute Aussichten auf Erfolg. In der mündlichen Verhandlung vom 24.03.2006 hat die 8. Kammer des Landgerichts Bremen wie aus dem Protokoll des Landgreichts (PDF, 94 KB) ersichtlich zunächst nicht den Paragraphen 315 (PDF, 3 KB) des Bürgerlichen Gesetzbuches herangezogen. Die Kammer hat vielmehr den Rechtsausführungen des Bundesgerichtshofs in der Flüssiggasentscheidung (PDF, 35 KB) folgend darauf abgestellt, dass die Preisanpassungklauseln der swb nicht mit dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbar sind, weil sie die Gaskunden unangemessen benachteiligen, nämlich § 307 BGB (PDF, 4 KB). Eine Entscheidung wird das Gericht am 19.05.2006 verkünden.
Die swb hat entgegen ersten Äußerungen alle Kunden gleich behandeln zu wollen, dieses Versprechen nach der mündlichen Verhandlung zurückgenommen. Das heißt: das zu erwartende Urteil des Landgerichts betrifft erst einmal nur die Klägerinnen und Kläger. Diejenigen Gaskunden, die Widerspruch eingelegt haben, können nach Einschätzung der Verbraucherzentrale davon ausgehen, dass die swb nicht wagen wird, ihnen ihr Recht zu verweigern und auf diese Weise weitere, unnötige Prozesse provozieren wird. Für die Kunden, die bisher noch keinen Widerspruch eingelegt haben, ist die Rechtslage bislang ungeklärt und wird zur Zeit von der Verbraucherzentrale und den Prozeßbevollmächtigten der Klägerinnen und Klägern der Sammelklage zur Zeit umfangreich geprüft. Vor diesem Hintergrund und der siegreichen mündlichen Verhandlung empfiehlt die Verbraucherzentrale allen 95.000 Gaskunden, die es noch nicht getan haben, dringend das Widerspruchsformular an die swb abzusenden.
Downloads auf einen Blick:
- Musterbrief: Widerspruch (Textdatei)
- Musterbrief: Widerspruch (MS Word Dokument)
- Protokoll des Landgreichts (PDF, 94 KB)
- § 307 BGB (PDF, 4 KB)
- § 315 BGB (PDF, 3 KB)
- Bundesgerichtshof: Flüssiggasentscheidung (PDF, 35 KB)
Mo, 10. Apr 2006



