Das Amtsgericht Leipzig erklärte die Gaspreiserhöhung zum 01. Dezember vergangenen Jahres für unwirksam
Im konkreten Fall ging es um einen Sondervertrag „Bestpreis“. Das Gericht hat sowohl die Preiserhöhungsklausel als auch die Erhöhung selbst für unwirksam erklärt. Interessant an der Entscheidung ist, daß das Gericht ausdrücklich festgestellt hat, daß die Verärgerung des Gasanbieters über die Widersprüche gegen die Gaspreiserhöhungen, den Gerichtsprozeß im Rahmen der Billigkeitskontrolle und seine unwirksame Klausel, ihm kein Recht gibt, dem protestierenden Kunden außerordentlich zu kündigen.
Das vollständige Urteil (PDF, 992 KB)
Fr, 15. Sep 2006



