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Themen :: Baufinanzierung :: Archiv :: Auf dem Weg zum neuen 'Wohn-Riester', Teil III

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Auf dem Weg zum neuen „Wohn-Riester“

Statt Förderung: Behinderung der Altersvorsorge / Teil III

Durch die verbesserte Einbeziehung von selbstgenutzten Wohneigentum soll die staatlich geförderte Altersvorsorge noch attraktiver werden. Der jetzt veröffentliche Referentenentwurf sieht allerdings vor, dass lediglich 50 Prozent des angesparten Altersvorsorgekapitals beim Erwerb einer eigenen Immobilie eingesetzt werden dürfen. Die andere Hälfte soll in einem „Riester“-Anlagevertrag verbleiben. Begründet wird diese Regelung damit, dass den Förderberechtigten später auf jeden Fall neben der geförderten Immobilie auch eine Geldrente zur Verfügung stehen soll. Dies ist gut gemeint. Tatsächlich handelt es sich jedoch um eine Schnapsidee, die den Förderberechtigten mehr schadet als nutzt.

Dies soll im Folgenden an einem Beispiel verdeutlicht werden. Angenommen wird ein Paar, das im Alter von 25 Jahren mit der Besparung von „Riester“-Verträgen beginnt. Der Mann zahlt f ünf Jahre lang monatlich 100 Euro in einen „Riester-Vertrag“ ein. In den folgenden fünf Jahren spart er monatlich 125 Euro und in weiteren fünf Jahren monatlich 150 Euro. Zusätzlich bekommt er ab dem zweiten Jahr – jeweils im Juni – die volle „Riester“-Grundzulage von 154 Euro. Neben dem „Riester“-Vertrag spart er nochmals die gleichen Beträge in einem ungeförderten Vertrag.

Für seine Partnerin soll angenommen werden, dass sie in den ersten sieben Jahren ebenfalls monatlich jeweils 100 Euro in einen geförderten und in einen ungeförderten Vertrag einzahlt. Nach der Geburt zweier Kinder nach sechs und acht Jahren und einer lediglich zeitweisen Beschäftigung ab dem zehnten Jahr braucht sie für den „Riester“-Vertrag nur noch den Sockelbeitrag von 60 Euro im Jahr aufbringen, erhält dafür aber die volle Grundzulage von 154 Euro sowie zwei Kinderzulagen zu 300 Euro pro Jahr. Der ungeförderte Vertrag wird nicht weiter bespart.

Bei einer unterstellten jährlichen Verzinsung von vier Prozent würden die „Riester“-Verträge nach 15 Jahren ein Guthaben von rund 52.000 Euro aufweisen. Zudem hätten sich auf den ungeförderten Verträgen rund 43.000 Euro angesammelt. Das Paar entscheidet sich zu diesem Zeitpunkt zum Kauf eines Hauses. Dieses kostet 180.000 Euro. An Kaufnebenkosten fallen weitere 20.000 Euro an. Neben den frei angesparten 43.000 Euro könnten nach dem vorliegenden Referentenentwurf 26.000 Euro aus den „Riester“-Verträgen entnommen werden. Somit wären noch 131.000 Euro über ein Darlehen zu finanzieren. Dies soll bei einem Zinssatz von 5,7 Prozent und einer monatlichen Rate von 820 Euro in 25 Jahren getilgt werden. Mit Erreichen des 65. Lebensjahres wäre das Paar dann schuldenfrei.

Wie sähe aber das Ergebnis aus, wenn das volle Altersvorsorgekapital von 52.000 Euro entnommen würde? Das Paar würde nicht nur 26.000 Euro weniger Kredit benötigen. Aufgrund der internen Kalkulation der Bank zum Verhältnis Kreditsumme und Beleihungswert der Immobilie wäre der Zinssatz auch um 0,2 Prozentpunkte günstiger. Beides zusammen hätte zur Folge, dass – bei gleicher monatlicher Rate – der Kredit nicht erst nach 25 Jahren, sondern schon nach 16 Jahren und zwei Monaten getilgt wäre. Wenn das Paar dann die entfallende Kreditrate zum Ansparen einer zusätzlichen Altersvorsorge einsetzen würde, würde sich sein Geldvermögen zum 65. Lebensjahr – bei einer wiederum angenommen Guthabenverzinsung von vier Prozent – auf 104.000 Euro belaufen. – Bei einem Verbleib von 26.000 Euro in dem „Riester“-Vertrag besäße das Paar bei einer Verzinsung von ebenfalls vier Prozent – demgegenüber nur ein Vermögen von 69.000 Euro. Die Einschränkung der Kapitalentnahme hätte in diesem Fall also unter dem Strich einen finanziellen Nachteil von 35.000 Euro zur Folge.

Die Entnahmebeschränkung – und noch mehr ein vollständiges Entnahmeverbot – wären somit faktisch eine Behinderung anstelle einer Förderung der Altersvorsorge. Für die politisch gewollte „bessere Einbeziehung“ von Wohneigentum bei „Riester“ wäre das ein schlechter Witz. Deshalb: Berlin – bitte rechnen!

Fr, 15. Sep 2006

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