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Themen :: Baufinanzierung :: Archiv :: Auf dem Weg zum neuen 'Wohn-Riester', Teil II

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Auf dem Weg zum neuen „Wohn-Riester“

Reduzierte Förderung, aber keine spätere Besteuerung / Teil II das Modell von CDU/CSU

Ab dem 1. Januar 2007 soll die Anschaffung von selbstgenutztem Wohneigentum besser als bisher in die „Riester“-Förderung integriert werden. Wie dieser „Wohn-Riester“ aussehen wird, ist allerdings noch offen. Nach den vorliegenden Informationen soll der im Bundesfinanzministerium ausgearbeitete Referentenentwurf weitgehend dem Modell der SPD entsprechen. Dieses Modell wird vom Koalitionspartner CDU/CSU jedoch in zentralen Punkten abgelehnt. In einem Positionspapier der Fraktionsführung wird stattdessen für eine andere Ausgestaltung der Förderung plädiert.

Die Kritik von CDU/CSU an dem Modell der SPD richtet sich vor allem gegen das Vorhaben, die geförderte Immobilie im Alter nachgelagert zu besteuern. Die diesbezügliche Idee, für die geleistete Förderung eine fiktive Rente anzusetzen, die mit dem persönlichen Satz zu versteuern ist, hält die Union für bürokratisch aufwändig und viel zu kompliziert.

Ihr Alternativmodell sieht ebenfalls vor, dass künftig Tilgungsleistungen für Eigenheimkredite den Einzahlungen in einen geförderten Altersvorsorgevertrag gleichgestellt werden. Im Unterschied zur SPD soll dabei aber auf eine nachgelagerte Besteuerung im Rentenalter verzichtet werden. Stattdessen sollen die Zulagen gekürzt und der zusätzliche steuerliche Abzug von Eigenleistung und Zulagen nicht möglich sein. Im Raum steht dabei eine Kürzung der Zulagen um 20 Prozent.

Der Charme des Modells liegt sicherlich in seiner Einfachheit. Bei näherer Betrachtung zeigen sich jedoch auch hier erhebliche Tücken. Zum einen wäre dieses Modell uninteressant für diejenigen, die bei der „Riester“-Förderung hauptsächlich von der steuerliche Abzugsmöglichkeit profitieren: also für Förderberechtigte mit hohen Steuersätzen. Dies könnte auch so beabsichtigt und sozialpolitisch akzeptabel sein.

Überaus problematisch ist zum anderen aber, dass die einfache steuerliche Lösung nur dadurch möglich wird, dass ein bereits angespartes Altersvorsorgevermögen nicht aus dem „Riester“-Vertrag entnommen und als Eigenkapital bei der Eigenheimfinanzierung eingesetzt werden kann. Das ist jedoch wirtschaftlich gänzlich unvernünftig: Wenn das angesparte Kapital nicht genutzt werden kann, dann muss der Eigenheimfinanzierer zwangsläufig einen höheren Kredit aufnehmen – und für diesen wird er in der Regel einen höheren Zins bezahlen müssen, als er bei einer sicheren Geldanlage für das „Riester“-Vermögen bekommt. Der Unterschied zwischen dem Hypothekenzins und dem Guthabenzins eines „Riester“-Banksparplans liegt bei gut 1,5 Prozent – was bei einem Betrag von 10.000 Euro beispielsweise pro Jahr 150 Euro ausmacht; mehr als eine reduzierte Grundzulage also. Hinzu kommt, dass der Hypothekenzins aus Risikogründen steigt, wenn nur wenig Eigenkapital eingesetzt werden kann. Dies kann die gesamte Finanzierung schnell um 0,2 Prozentpunkte pro Jahr verteuern. Praktisch würden somit die „Riester“-Zulagen durch die erhöhte Kreditaufnahme zu einem erheblichen Teil wieder aufgefressen. Unter Umständen geriete diese Art von „Förderung“ sogar zum Minusgeschäft.

In vielen Fällen würde schließlich sogar die gesamte Anschaffung von Wohneigentum in Frage gestellt. Denn es ist für die Finanzierung oft eben nicht egal, ob zehn- oder zwanzigtausend Euro mehr an Eigenkapital zur Verfügung stehen oder nicht. Gerade bei den so genannten Schwellenhaushalten müsste man deshalb raten: „Wenn Sie später eine eigene Immobilie anschaffen möchten, dann meiden Sie „Riester“ und sparen Sie lieber ungefördert für das notwendige Eigenkapital!“ – Von einer besseren Integration der selbstgenutzen Wohnimmobilie in die geförderte private Altersvorsorge kann somit keine Rede sein. Die vorgeschlagene Lösung wäre teilweise sogar noch schlechter als die heutige Regelung. Da gerade CDU/CSU sich für eine Verbesserung stark machen, ist zu hoffen, dass sie ihr Modell nochmals überdenken und erkennen: Wichtiger als die steuerliche Einfachheit ist der ungehinderte Einsatz von Altersvorsorgekapital bei der Eigenheimfinanzierung.

Fr, 15. Sep 2006

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