Auf dem Weg zum neuen „Wohn-Riester“
Konkrete Ausgestaltung noch umstritten / Teil I: das Modell der SPD
Das selbst genutzte Wohneigentum soll ab dem 1. Januar 2007 besser in die staatliche geförderte Altersvorsorge integriert werden. Dies haben die Regierungsparteien bereits in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen. Wie das konkrete Fördermodell ausgestaltet werden soll, ist allerdings noch umstritten. Vordergründig geht es dabei insbesondere um die Verwendung von angesparten Guthaben und um Steuermodalitäten. Im Hintergrund spielen aber auch erhebliche Interessen von Anbietergruppen mit. Ob am Ende eine optimale Lösung für den Bürger herauskommt oder hauptsächlich ein Kompromiss zwischen widerstreitenden wirtschaftlichen Interessen gefunden wird, ist daher noch offen.
„Riester“-Verträge enthalten zwar bislang schon die Möglichkeit, Geld für die Anschaffung einer selbst genutzten Immobilie zu entnehmen. Durch die Pflicht zur Wiedereinzahlung des Geldes in den Vertrag ist dieses Entnahme-Modell jedoch problematisch und wenig attraktiv. Das Reform-Modell, das von der SPD veröffentlicht worden ist, sieht deshalb vor, diese Wiedereinzahlung entnommener Gelder zu streichen. Künftig soll der „Riester“-Sparer bis zu 50 Prozent seines Altersvorsorgekapitals aus dem Vertrag entnehmen dürfen – und zwar entweder beim Erwerb einer selbst genutzten Wohnimmobilie oder bei Rentenbeginn für die Entschuldung selbst genutzten Wohneigentums. Neben der Kapitalentnahme soll der Berechtigte zusätzlich noch eine Tilgungsförderung in Anspruch nehmen können. Konkret: Für Gelder, die zur Rückzahlung eines Eigenheimdarlehens aufgewendet werden, soll – im Rahmen der gesetzlichen Höchstgrenzen – die gleiche staatliche Förderung beansprucht werden können wie für Altersvorsorgebeiträge, die in einen „Riester“-Vertrag fließen. Für die Zulagen, die der Berechtigte erhält, ist dabei jedoch vorgesehen, dass sie in einen gesonderten „Riester“-Vertrag eingezahlt werden müssen.
Das geförderte Kapital, das in die Immobilie investiert wurde, soll dann – wie eine „Riester“-Rente – nachgelagert besteuert werden. Der Vorschlag hierzu lautet, den Entnahmebetrag für die Immobilie und die geförderten Tilgungsleistungen wie eine Geldanlage zu betrachten, die sich bis zum Rentenbeginn mit einem bestimmten Zinssatz vermehrt. Dieser hochgerechnete Betrag wird dann über einen Zeitraum von 25 Jahren verteilt. Dabei wird so getan, als ob der Berechtigte jedes Jahr 1/25 des Betrages an Rentenzahlung bekommt. Diesen fiktiven „Zufluss“ muss er dann mit seinem persönlichen Satz versteuern.
Für Kritiker ist insbesondere diese nachgelagerte Besteuerung zu kompliziert und den meisten Bürger kaum vermittelbar. Daran ist sicherlich etwas dran. Zu kritisieren ist aber auch ein anderer Punkt des Modells, der wohl nicht richtig durchdacht worden ist.
Durch die Beschränkung der Entnahme auf 50 Prozent des Altersvorsorgekapitals und die Einzahlung der Zulagen in einen Vertrag möchte die SPD erreichen, dass später zumindest eine gewisse zusätzliche Geldrente zur Verfügung steht. Das ist gut gemeint, nur: Im Normalfall sind die Kreditzinsen, die bei einer Eigenheimfinanzierung zu zahlen sind, höher als die Guthabenzinsen, die ein ( risikoloser ) Sparvertrag abwirft. Bei einer Eigenheimfinanzierung sollte deshalb grundsätzlich so viel Eigenkapital wie möglich eingesetzt werden – auch um das Risiko zu mindern und einen besseren Kreditzins zu bekommen. Wenn das SPD-Modell demgegenüber nur die Entnahme von 50 Prozent des Kapitals erlauben will und für die Zulagen – statt sie für Sondertilgungen freizugeben – einen Sparvertrag vorschreibt, dann ist das ökonomisch unsinnig. Denn mit weniger Kredit und einer schnelleren Tilgung würde unter dem Strich mehr für die Altersvorsorge getan als mit dem Geld in einem Anlagevertrag. Nicht zuletzt würde dadurch auch das Risiko eines Scheiterns der Baufinanzierung gemindert, das Kritiker überhaupt als Argument gegen einen „Wohn-Riester“ anführen. Schließlich sollte auch bedacht werden, dass „Riester“-Sparer, die ein hohes Einkommen haben und die vornehmlich über den Steuerabzug gefördert werden, diese Steuererstattung für Sondertilgungen einsetzen können. Auch von daher wäre es unverständlich, warum Berechtigten mit geringerem Einkommen, die vornehmlich von den Zulagen profitieren, dieser Weg verwehrt werden soll. – Es ist daher zu hoffen, dass das endgültige Modell deshalb eine vollständige Nutzung von Kapital und Zulagen für die Bildung von Wohneigentum vorsieht.
Fr, 15. Sep 2006



