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Überprüfung von Vorfälligkeitsentschädigungen

Für die Überprüfung benötigen wir Kopien von Ihrem Darlehensvertrag, einem etwaigen Änderungs- oder Verlängerungsvertrag und von der Forderungsaufstellung des Kreditinstituts. Bitte fügen Sie auch das „Kleingedruckte“ der Verträge und alle Berechnungen des Kreditinstituts bei.

Da der in der Forderungsaufstellung des Kreditinstituts genannte Ablösetag oft nicht mit dem tatsächlichen Ablösetag übereinstimmt, prüfen Sie anhand Ihrer Kontounterlagen, wann genau das Darlehen zurückgezahlt wurde.

Wenn Ihr Darlehen mit einer Zinsfestschreibung von mehr als 10 Jahren ausgestattet war/ist, benötigen wir unbedingt den Tag der vollständigen Auszahlung des Darlehens. Denn nach den gesetzlichen Bestimmungen kann ein Darlehen mit mehr als zehnjähriger Zinsfestschreibung auf jeden Fall nach Ablauf von 10 Jahren nach Vollauszahlung mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden. Für die Zeit danach kann das Kreditinstitut dann keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen.

Wenn der Darlehensvertrag die Möglichkeit zu Sondertilgungen enthält, teilen Sie uns bitte mit, ob Sie im Jahr der Ablösung bereits eine Sondertilgung geleistet haben. Wenn ja: in welcher Höhe?

Wenn es sich bei Ihrer Finanzierung um ein Darlehen handelt, mit dem ein Bausparvertrag vorfinanziert wurde und die Zinsfestschreibung „fest bis Zuteilung“ vereinbart ist, fordern Sie von dem Kreditinstitut bitte erst eine Berechnung an, zu welchem Termin der Bausparvertrag frühestmöglich zugeteilt worden wäre. Fragen Sie dabei auch, in welchem Umfang Sonderzahlungen in den Bausparvertrag hätten geleistet werden können.

Die Überprüfung der Vorfälligkeitsentschädigung kostet 70 Euro pro Darlehen. Bei mehreren Darlehen können wir die Kredite zusammenfassen, die den gleichen Zinssatz und die gleiche Zinsbindung haben. Ansonsten müssen mehrere Berechnungen durchgeführt werden. Mit Rücksicht auf die Kosten können Sie zunächst auch nur ein Darlehen prüfen lassen. Reichen Sie uns trotzdem die Unterlagen von allen Darlehen ein, damit wir sehen können, bei welchem Darlehen sich die Überprüfung wahrscheinlich am meisten lohnt.

Bitte fügen Sie dazu eine formlose Ermächtigung bei: „Hiermit ermächtige ich die Verbraucherzentrale Bremen einmalig xy Euro von meinem folgenden Konto abzubuchen: Bank, Bankleitzahl und Kontonummer.“

Hinweis: Wenn die Ablösung noch nicht erfolgt ist, sollten Sie diese erst abwarten und die geforderte Vorfälligkeitsentschädigung zunächst zahlen. Auch wenn Sie unterschreiben sollen, dass Sie mit der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung einverstanden sind, so hat dies keine Bindungswirkung für Sie. Der Bundesgerichtshof hat bereits 1997 entschieden, dass sich ein Kreditinstitut nicht auf diese Weise eine überhöhte Vorfälligkeitsentschädigung sichern kann.

Anders gelagert ist der Fall jedoch, wenn die Immobilie nicht verkauft, sondern das Darlehen aus privatem Vermögen oder im Rahmen einer Umschuldung zurückgezahlt werden soll. In diesen Fällen darf das Kreditinstitut mit höchstrichterlichem Segen überhöhte Vorfälligkeitsentschädigungen kassieren. Es ist deshalb wichtig, vorher zu prüfen, ob die Vorfälligkeitsentschädigung fair berechnet ist.

Schließlich: Falls Sie zunächst von uns nur ausrechnen lassen möchten, in welcher Höhe eine Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Darlehensablösung anfallen würde, so nennen Sie uns bitte das ins Auge gefasste Ablösedatum sowie die Restschuld zu diesem Termin. Ist Ihnen die Restschuld nicht bekannt, teilen Sie uns bitte ersatzweise den Darlehensstand vom 31.12. des letzten Jahres laut Kontoauszug mit.

Download:

Di, 03. Jan 2012

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