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Bauverträge: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

In der Werbung wird der Bau oder Kauf einer eigenen Immobilie in leuchtenden Farben ausgemalt. In der Praxis haben die Bauherren oder Käufer jedoch oftmals eine Menge Ärger, bis das Eigenheim bezugsfertig ist. Schuld daran sind insbesondere ungenaue Angaben in der Bau- und Leistungsbeschreibung, nachteilige oder gar unzulässige Klauseln im Bauvertrag und nicht zuletzt die mangelhafte Ausführung der Arbeiten selbst. Statt darauf zu vertrauen, dass schon alles gut gehen wird, sollten Eigenheimerwerber deshalb vorbeugen und sich frühzeitig zu möglichen Problemen beraten lassen.

Wichtig ist zunächst eine sorgfältige Prüfung der Bau- und Leistungsbeschreibung. Denn nur was dort aufgeführt wird, muss der Bauunternehmer auch tatsächlich einhalten. Probleme entstehen häufig durch ungenaue Angaben. Bei Sanitäranlagen ist beispielsweise nur floskelhaft von einem „deutschen Markenfabrikat“ oder einem „handelsüblichen Fabrikat“ die Rede – was über dessen wahre Qualität jedoch nichts aussagt. Bei der Schall- oder Wärmeisolierung wird mitunter lediglich auf die Einhaltung von DIN-Normen verwiesen. Dies suggeriert besondere Qualität; tatsächlich kann es sich jedoch lediglich um einen Mindeststandard handeln. Oft fehlen auch einfach Angaben. Aktuell liegen der Verbraucherzentrale zum Beispiel mehrere Bau- und Leistungsbeschreibungen vor, bei denen Leistungen im Sanitärbereich nicht enthalten sind, die der Käufer eigentlich erwartet: so ist zwar eine Duschwanne vorgesehen, nicht jedoch eine Duschabtrennung.

Wenn solche Posten fehlen oder der Käufer später – wenn ihm die schlichte Qualität klar wird – andere Materialien oder Fabrikate einbauen lassen will, dann handelt es sich um „Sonderwünsche“, für die Aufpreise zu zahlen sind. Diese können sich schnell auf mehrere Tausend Euro summieren.

Erhebliche Mehrkosten drohen zudem durch ungenaue oder nachteilige Klauseln im Bauvertrag. Häufig sind die Fristen für den Baubeginn oder die Fertigstellung nicht eindeutig festgelegt. Teilweise ist davon die Rede, dass sich die Fertigstellung bei „Schlechtwettertagen“ verzögern kann – ohne das klar definiert ist, was „Schlechtwettertage“ sind und für welche Arbeiten sie gelten. Verzögerungen aber bedeuten, dass länger Miete zu zahlen ist und zusätzliche Bereitstellungszinsen für den Kredit anfallen können. Zudem soll der Unternehmer oftmals nur für eine bestimmte Zeit an einen vereinbarten Festpreis gebunden sein. Hier sollte man darüber informiert sein, inwieweit dies rechtlich überhaupt zulässig ist. Besondere Aufmerksamkeit verdienen weiterhin Klauseln, mit denen die Durchsetzung von Mängelansprüchen erschwert wird \u2013 wenn etwa dem Bauherren Nachteile entstehen können, falls er bis zur Behebung festgestellter Mängel Zahlungen verweigert. Ein kompliziertes und risikoträchtiges Feld ist schließlich gerade auch die vertragliche Regelung von Ratenzahlungen. Dies gilt selbst für Verträge mit Bauträgern, bei denen durch die Makler- und Bauträgerverordnung besondere Vorschriften bestehen, die den Käufer schützen sollen.

Die Verbraucherzentrale Bremen bietet deshalb Bauherren und Käufern sowohl die Prüfung der Bau- und Leistungsbeschreibung durch einen Architekten an, als auch die rechtliche Prüfung von Bau- und Bauträgerverträgen durch einen fachlich versierten Juristen. Weiterhin ist eine begleitende bautechnische Beratung über die verschiedenen Phasen des Baufortschrittes möglich, bis hin zu Beratung vor Ort bei der Abnahme von Bauabschnitten oder der Endabnahme. Bei Problemen mit den Anbietern werden zudem eine juristische Beratung sowie die Hilfestellung bei der außergerichtlichen Lösung von Streitfragen angeboten.

Die Prüfung der Bau- und Leistungsbeschreibungen sowie der Bau- und Bauträgerverträge ist auch auf schriftlichem Weg möglich

Nähere Informationen zu den Angeboten sind über baurecht@vz-hb.de und baubetreuung@vz-hb.de erhältlich sowie über die Rufnummer 0421-160 777 (Vereinbarung eines Rückrufs).

Mo, 12. Dez 2005

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