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Sondertilgungen sind nicht immer die beste Geldanlage

Ist der Kreditzins sehr niedrig, kann es durchaus günstiger sein, auf mögliche Sonderzahlungen zu verzichten und finanzielle Reserven anderweitig anzulegen. Das gilt insbesondere dann, wenn Sondertilgungsrechte nur zu dem Preis eines höheren Darlehenszinses eingeräumt werden.

Die meisten Kreditinstitute sind inzwischen nicht mehr so unflexibel und stur, dass sie die Möglichkeit von Sonderzahlungen grundsätzlich ablehnen. Viele räumen ein bestimmtes Kontingent an zusätzlichen Tilgungen ein, ohne dafür einen höheren Zins zu verlangen. Solche Angebote sollte man auf jeden Fall annehmen und vertraglich festschreiben. Selbst wenn gar nicht beabsichtigt ist, Sonderzahlungen zu leisten, kann die eingeräumte Option von Vorteil sein. Falls das Darlehen wegen eines Verkaufes der Immobilie vorzeitig abgelöst wird, mindert sie nämlich den Schaden, den die Bank geltend machen kann.

Andere Kreditinstitute verlangen jedoch einen bis zu 0,1 Prozent höheren Zins für das gesamte Darlehen, wenn sie Sondertilgungsrechte einräumen. Das scheint zwar nicht viel. Tatsächlich macht der kleine Aufschlag bei einem Darlehen über 100.000 Euro bei einer Zinsbindung von 10 Jahren aber zirka 1.200 Euro aus. Von daher sollte bei solchen Angeboten schon sorgfältig überlegt werden, wie realistisch zusätzliche Zahlungen eigentlich sind. Wenn Ausbau- oder Modernisierungsarbeiten geplant sind, dürften dafür oftmals keine Reserven bleiben. Aber auch wenn absehbar ist, dass in den nächsten Jahren ein neues Auto benötigt wird, sollten erst einmal dafür Gelder zurückgelegt werden. Denn neben einem Baudarlehen noch einen Autokredit zu bedienen, dürfte meistens nicht möglich sein und sich schon gar nicht rechnen.

Sofern Spielräume für Sondertilgungen verbleiben, ist zudem folgendes zu beachten. Wenn das Darlehen beispielsweise 5 Prozent pro Jahr an Zinsen kostet, dann liegt der Vorteil von Sonderzahlungen nicht darin, dass Zinsen in dieser Höhe gespart werden. Statt Sondertilgungen zu leisten, könnten diese Gelder alternativ als Reserve auf einem gutverzinslichen Tagesgeldkonto geparkt werden. Bringt dieses beispielsweise 3,5 Prozent pro Jahr, so liegt der Vorteil der Sondertilgungen in diesem Fall lediglich bei 1,5 Prozent pro Jahr. Bei einem Darlehen über 100.000 Euro und einem Zins von 5 Prozent müssen deshalb pro Jahr mindestens 1.300 Euro an Sondertilgungen geleistet werden, um eine Zinsverteuerung von 0,1 Prozent wettzumachen und besser abzuschneiden als eine Alternativanlage auf einem Tagesgeldkonto mit 3,5 Prozent Guthabenzins.

Der Vorteil möglicher Sondertilgungen schmilzt folglich umso mehr, je geringer die Unterschiede zwischen dem Darlehenszins und dem Guthabenzins einer alternativen Geldanlage sind. Wer in jüngster Zeit auf dem sehr niedrigen Niveau zu einem Zins von unter 4,5 Prozent abgeschlossen hat, für den lohnen sich Sondertilgungen gar nicht mehr. Es gibt nämlich zwei Bausparangebote auf dem Markt, die bei geschickter Gestaltung eine risikolose Rendite von zirka 4,7 Prozent abwerfen, also mehr Guthabenzins bringen als bei einem sehr niedrigen Darlehenszins durch Sonderzahlungen gespart werden könnte. Obendrein können dort – was mitunter vorkommt – relativ hohe Geldzuflüsse geparkt werden, während die Kontingente für Sondertilgungen in der Regel begrenzt sind. Noch attraktiver wird diese Bausparalternative, wenn die Darlehensnehmer bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten und deshalb Anspruch auf Bausparprämien besitzen. Innerhalb der Fördergrenzen können dann in der Spitze Renditen bis zu 6,5 Prozent erzielt werden. Aber Achtung: Dies gilt längst nicht für alle Bausparverträge, sondern nur für bestimmte Tarife.

Fr, 14. Jan 2005

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