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Mit Forward-Darlehen niedrige Zinsen sichern

Um einem starken Wiederanstieg der Zinsen in den kommenden Jahren vorzubeugen, bleibt dann lediglich die Möglichkeit, ein sogenanntes Forward-Darlehen abzuschließen.

Bei einem Forward-Darlehen werden schon jetzt die Zinssätze für die zukünftige Anschlussfinanzierung festgelegt. Je nach Anbieter kann dieser Termin bis zu dreieinhalb Jahre in der Zukunft liegen. Angeboten werden allerdings nicht die Konditionen, die für Darlehen gelten, die jetzt aufgenommen oder verlängert werden. Für die Reservierung der Zinssätze wird vielmehr ein Aufschlag verlangt, der pro Monat Aufschubzeit je nach Anbieter 0,02 bis 0,03 Prozentpunkte beträgt.

Für die Darlehensnehmer schafft der Abschluss eines solchen Darlehens auf jeden Fall Sicherheit. Da die Konditionen für die künftige Anschlussfinanzierung schon jetzt festgelegt werden, drohen späterhin bei einem starken Zinsanstieg keine bösen Überraschungen. Attraktiv ist ein Forward-Darlehen deshalb vor allem für Kreditnehmer, deren finanzielle Spielräume ausgeschöpft sind und die sich keine zusätzlichen Belastungen leisten können.

Ansonsten gilt jedoch: Ob sich der Abschluss eines Forward-Darlehens lohnt, lässt sich – ebenso wie bei einer Umschuldung gegen Vorfälligkeitsentschädigung – nicht mit Sicherheit voraussagen. Die Antwort auf diese Frage hängt vielmehr davon ab, wie sich die Zinsen künftig entwickeln. Seiner Natur nach ist ein Forward-Darlehen deshalb immer eine Zinsspekulation, die auch fehlschlagen kann. Diese Erfahrung mussten nicht wenige Darlehensnehmer machen, die sich in den vergangenen Jahren für ein solches Angebot entschieden haben. Da sich die Zinsen gegenwärtig fast auf ihrem historischen Tiefpunkt bewegen und die meisten Marktbeobachter einen deutlichen Wiederanstieg prognostizieren, dürften die Chancen derzeit aber die Risiken überwiegen.

Wer sich für ein Forward-Darlehen interessiert, muss sich aber im Klaren darüber sein, dass er einen verbindlichen Vertrag und kein Optionsgeschäft abschließt. Sollte sich bei Auslaufen der Zinsbindung herausstellen, dass am Markt günstigere Zinsen geboten werden als bei dem vereinbarten Forward-Darlehen, so kann nicht einfach auf dieses verzichtet werden. Bei einer Nichtabnahme würde dann vielmehr eine mehr oder weniger happige Nichtabnahmeentschädigung verlangt. Zu beachten ist deshalb auch, dass der Forward-Darlehensnehmer doppelt bestraft wird, wenn die Immobilie zwischenzeitlich verkauft werden muss. Denn dann muss er eine Vorfälligkeitsentschädigung für das alte Darlehen und eine Nichtabnahmeentschädigung für das neue Darlehen zahlen.

Dringend zu empfehlen ist weiterhin, sich nicht mit dem erstbesten Forward-Angebot der bisherigen Bank zufrieden zu geben, sondern zunächst den Markt zu sondieren. Die Zinsunterschiede belaufen sich in der Spitze auf nahezu 1,5 Prozentpunkte. Bei einem Kredit über 100.000 Euro macht das beispielsweise über eine zehnjährige Laufzeit hinweg einen Unterschied von mehr als 16.000 Euro aus. Wenn die Zinsbindung in den nächsten 12 Monaten endet, kann schließlich auch ein normales Darlehen die bessere Alternative sein. Einzelne Banken verlangen bis zu 12 Monaten keine Bereitstellungszinsen. Die aktuellen Konditionen können somit ohne Aufschlag gesichert werden. Eine Marktübersicht inklusive der Angebote für Forward-Darlehen ist jeweils ab Dienstag bei der Verbraucherzentrale Bremen zum Preis von 5 Euro erhältlich.

Fr, 14. Jan 2005

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