Eigenheimzulage wird oft an die Bank verschenkt
Ab dem 1.1.2004 wird der Neubau einer Immobilie nicht mehr bevorzugt gefördert. Der Förderungsgrundbetrag ist für neue und gebrauchte Immobilie gleich hoch und beträgt künftig 1 Prozent der Herstellungs- oder Anschaffungskosten, maximal jedoch 1.250 Euro pro Jahr statt bisher 1.278 Euro. Um in den Genuss der maximalen Förderung zu kommen, müssen sich die Kosten somit auf mindestens 125.000 Euro belaufen, während früher schon 50.000 Euro ausreichten. Pro Kind werden in dem achtjährigen Förderzeitraum zudem 800 Euro pro Jahr gezahlt, gegenüber bislang 787 Euro.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Einkünfte im Jahr des Einzugs und dem vorhergehenden Jahr zusammen nicht mehr als 70.000 Euro bei Ledigen und 140.000 Euro bei gemeinsam zur Steuer veranlagten Ehepaaren betragen. Je Kind erhöht sich diese Einkommensgrenze um 30.000 Euro. Anders als bisher sind dabei die so genannten positiven Einkünfte maßgeblich. Das bedeutet: Verluste aus anderen Einkunftsarten werden bei der Ermittlung der Einkommensgrenze nicht mehr berücksichtigt werden.
Für viele künftige Eigenheimerwerber bedeuten diese Änderungen eine spürbare Verringerung der Förderung bis hin zu einem völligen Wegfall. Umso wichtiger wird es deshalb, bei der Finanzierung die bestmöglichen Konditionen am Markt zu finden. Tatsächlich lässt sich hier jedoch häufig eine ungleiche Sensibilisierung beobachten. Einerseits findet die staatliche Förderung viel Aufmerksamkeit und werden Kürzungsmaßnahmen heiß diskutiert. Andererseits geben sich nach wie viele Eigenheimerwerber aber wenig oder gar keine Mühe, eine möglichst günstige Finanzierung zu finden. Ein großer Teil gibt sich vielmehr einfach mit dem erstbesten Angebot der Hausbank oder eines Vermittlers zufrieden.
Die Folge sind unnötig teure Finanzierungen, bei denen nicht selten mehr Geld verschenkt wird als die Kürzungen bei der staatlichen Eigenheimzulage – oder diese selbst – ausmachen. Bei Darlehen mit einer fünfzehnjährigen Zinsfestschreibung beträgt die Differenz zwischem dem günstigsten und dem teuersten Anbieter in der Marktübersicht der Verbraucherzentrale derzeit zum Beispiel 0,91 Prozentpunkte. Vielem Darlehensnehmern mag dies nicht übermäßig viel erscheinen. Bei einem Darlehen über 100.000 ? wirkt sich der Unterschied aber über die 15 Jahre hinweg mit immerhin 17.600 Euro aus. Dies sind gut 1.000 Euro mehr, als ein Ehepaar mit einem Kind als Eigenheimzulage und Baukindergeld künftig bekommen kann. Hochgerechnet auf die Gesamtlaufzeit des Darlehens würde sich der Zinsunterschied sogar auf annähernd 50.000 Euro addieren.
Aber selbst wenn sich Darlehensnehmer die Mühe machen, ausgiebig Finanzierungsangebote zu vergleichen, laufen sie Gefahr, auf teure Mogelpackungen hereinzufallen. Dies gilt insbesondere für schwer durchschaubare Kreditkonstruktionen, bei denen tilgungsfreie Darlehen mit Bausparverträgen oder Lebensversicherungen kombiniert werden. Diese sehen regelmäßig billiger aus als sie in Wirklichkeit sind. Der Grund liegt darin, dass bei diesen Finanzierungskombinationen ein erheblicher Teil der Kosten nicht mit in den Effektivzins einfließt. Teilweise merken die Darlehensnehmer deshalb gar nicht, dass sie einer viel zu teuren Finanzierung aufgesessen sind, teilweise wird es ihnen erst später schmerzlich bewusst - wie jetzt bei den Finanzierungen mit Lebensversicherungen, bei denen sich oftmals Lücken bis zu 30 Prozent der Kreditsumme abzeichnen.
Zu den Merkwürdigkeiten in der Rangelei um die Eigenheimzulage gehört deshalb auch, dass es in der Politik offenbar niemand interessiert, dass der Staat einerseits den Eigenheimerwerb fördert, er andererseits mit einer lückenhaften Preisangabenverordnung aber teure Finanzierungsformen begünstigt und damit die eigene Förderung wieder konterkariert.
Mo, 24. Mai 2004



