Der Effektivzins das unbekannte Wesen – Kaum jemand weiß genau, was die Messzahl erfasst
Wer ein Darlehen aufnehmen will, hat die Qual der Wahl bei der Suche nach dem günstigsten Angebot. Eigentlich sollte ihm bei der Auswahl der „effektive Jahreszins laut Preisangabenverordnung“ dienlich sein. Doch die Wenigsten wissen, welche Kostenfaktoren von dieser Messzahl tatsächlich erfasst werden und welche unberücksichtigt bleiben.
Nach den Erfahrungen von Arno Gottschalk von der Verbraucherzentrale Bremen glauben die meisten Darlehensnehmer, dass in dem angegebenen Effektivzins alle möglichen Nebenkosten enthalten sind. Das ist jedoch nicht richtig. Wenn ein Kreditinstitut bei einer Baufinanzierung Schätzkosten, Bereitstellungszinsen, Teilauszahlungszuschläge, Kontoführungsentgelte oder Baufortschrittsgebühren berechnet, so werden alle diese Kosten von dem ausgewiesenen Effektivzins nicht erfasst. Von den sichtbaren Nebenkosten einbezogen werden lediglich die Bearbeitungs- oder Darlehensgebühren sowie ein eventueller Abschlag (Disagio) bei der Auszahlung des Darlehens.
In der Praxis wird allerdings nur noch selten ein Disagio vereinbart und auch Bearbeitungsgebühren werden bei Baufinanzierungsdarlehen zumeist nicht mehr zusätzlich berechnet. Trotzdem ist der Effektivzins regelmäßig höher als der Nominalzins.
Warum?
Ein Grund kann eine verzögerte Gutschrift von Tilgungsleistungen sein. In der Regel werden die Kreditraten zum Monatsende gezahlt und die in den Raten enthaltenen Tilgungsleistungen dann sofort gutgeschrieben. Es gibt aber auch Verträge, bei denen die Raten monatlich geleistet werden und die Gutschrift der Teilrückzahlungen erst zum Quartalsende erfolgt. Bei einem Anbieter – der Allianz – sind die Raten sogar vierteljährlich im voraus fällig, während die Tilgungen erst zum Ende des Laufzeitjahres angerechnet werden. In solchen Fällen werden also zeitweise Zinsen auf Kapitalbeträge berechnet, die der Darlehensnehmer eigentlich schon zurückgezahlt hat. De facto bedeutet das eine Verteuerung des Kredites – und diese schlägt sich in einem höheren Effektivzins nieder.
Selbst wenn die Tilgungsleistungen sofort gutgeschrieben werden, bleibt es aber regelmäßig dabei: der Effektivzins übersteigt den Nominalzins. Der Grund dafür ist, dass die Zinsen nicht erst zum Jahresende, sondern schon monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich fällig werden. Der damit verbundene Verteuerungseffekt läßt sich an einem einfachen Beispiel zeigen: einem Kredit über 100.000 Euro mit einem Nominalzins von fünf Prozent, einer anfänglichen Tilgung von einem Prozent und einer halbjährlichen Ratenzahlung in Höhe von 3.000 Euro. Wenn die Zinsen schon halbjährlich fällig sind, bedeutet das: Am Ende des ersten Halbjahres sind 2.500 Euro Zinsen zu zahlen, 500 Euro bleiben für die Tilgung übrig. Im zweiten Halbjahr sind somit 99.500 Euro zu verzinsen. Hierfür sind am Jahresende 2.487,50 DM fällig. Die Tilgungsleistung steigt auf 512,50 und als Restschuld verbleiben 98.987,50 Euro.
Wenn die Zinsen erst zum Jahresende zu zahlen sind, sieht der Kontoverlauf anders aus: Am Ende des ersten Halbjahres wird die komplette Rate von 3.000 Euro als Tilgung gutgeschrieben, so dass im zweiten Halbjahr nur 97.000 Euro zu verzinsen sind. Zum Jahresende sind somit 2.500 Euro Zinsen für die ersten sechs Monate und 2.425 Euro für die zweiten sechs Monate zu zahlen, also insgesamt 4.925 Euro. Von den Ratenzahlungen in Höhe von zusammen 6.000 Euro verbleiben unter dem Strich folglich 1.075 Euro an Tilgung. Die Restschuld beträgt in diesem Fall nur 98.925 Euro. Das erste Darlehen ist somit effektiv teurer und das schlägt sich in einem höheren Effektivzins von 5,06 Prozent nieder. Über die gesamte Kreditlaufzeit macht das hier immerhin einen Kostenunterschied von 4.700 Euro aus.
Das eigentliche Geheimnis des Effektivzinses liegt also darin, dass die jeweiligen Methoden der Zins- und Tilgungsverrechnung mitberücksichtigt werden. Von den möglichen Nebenkosten wird demgegenüber nur ein Teil erfasst. Der wirkliche Effektivzins aus Kundensicht ist deshalb oftmals noch höher.
Fr, 14. Jan 2005



