Effektivzins niedriger als Nominalzins?
Panne bei der Umsetzung der Kreditrichtlinie
Mit der Angabe des effektiven Jahreszinses sollen Verbraucher eine Kennziffer erhalten, die sie über die tatsächlichen Kosten eines Kredites oder Darlehens informiert. Was genau es mit diesem Effektivzins auf sich hat und welche Kosten darin enthalten sind, wissen zwar die wenigsten auf Anhieb. Eines galt bislang aber immerhin als Allgemeinwissen: der Effektivzins ist stets höher und nie kleiner als der Nominalzins. Seit ein paar Wochen sind jedoch auch auf diesem Felde „schwarze Schwäne“ zu beobachten – nämlich Darlehensangebote, bei denen der angegebene Effektivzins unter dem Nominalzins liegt.
Hintergrund für dieses Kuriosum ist die Umsetzung der europäischen Kreditrichtlinie in deutsches Recht und speziell in die deutsche Preisangabenverordnung. Eine der Neuigkeiten dabei ist: Der effektive Jahreszins ist nun auch bei Immobilienkrediten für die gesamte planmäßige Laufzeit zu berechnen. Bislang war das anders. Da bei Immobilienkrediten üblicherweise der Zinssatz nicht für die gesamte Laufzeit festgeschrieben wird, wurde der Effektivzins auch nur für die Dauer der Zinsfestschreibung berechnet. Da niemand weiß, wo später der Zinssatz für die Anschlussfinanzierung liegen wird, ist das auch die einzige richtige Methode.
Sie wurde jetzt allerdings aufgegeben – und zwar im Wesentlichen, um Lockvogelangeboten in anderen europäischen Ländern den Garaus zu machen. Für Deutschland hat das aber zur Folge, dass der Effektivzins unter Umständen zu niedrig ausgewiesen wird – bis hin zu dem Unfug, dass der angegebene Effektivzins unter dem Soll- oder Nominalzins liegt, also dem Zinssatz, mit dem die zu zahlenden Zinsen berechnet werden.
Zu unterscheiden sind in der Praxis drei Fälle. Erster und eher seltener Fall: Zum Ablauf der Zinsfestschreibung ist vertraglich die Rückzahlung des verbleibenden Darlehens vereinbart; die Zinsfestschreibung entspricht also der planmäßigen Darlehenslaufzeit. In diesem Fall ändert sich an der bisherigen Effektivzinsberechnung nichts.
Zweiter Fall: Der Vertrag sieht vor, dass die Bank am Ende der Zinsbindungsfrist einen neuen Zinssatz für die Anschlussfinanzierung anbietet. Können sich die Vertragsparteien nicht einigen, ist das Darlehen zurückzuzahlen. In diesem Fall muss nun bei der Berechnung des Effektivzinses unterstellt werden, dass der Anschlusszins gleich hoch ist wie der anfängliche Soll- oder Nominalzins. Wenn anfänglich keine Darlehensgebühr zu zahlen ist, ändert sich ebenfalls nichts. Wenn eine Darlehensgebühr verlangt wird, verteilt diese sich rechnerisch aber nicht mehr nur auf die Dauer der Zinsfestschreibung, sondern die ganze Laufzeit. Ergebnis: der Effektivzins wird – etwas – zu niedrig ausgewiesen.
Zum Kuriosum führt der dritte Fall: Vor allem bei den Sparkassen sehen die Verträge vor, dass das Darlehen nach Auslaufen der Zinsfestschreibung mit einem variablen Zins fortgesetzt wird, wenn sich die Vertragsparteien nicht auf einen neuen Festzins einigen. Hier bestimmt die Preisangabenverordnung nun Folgendes: Ist im Darlehensvertrag angegeben, wie sich der spätere variable Anschlusszins mit Bezug auf einen Referenzzins ergibt, dann ist dessen Höhe zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss anzusetzen.
Zurzeit liegt der variable Zins deutlich unter den Zinssätzen für zehn- oder 15jährige Zinsbindungen. Infolgedessen sieht man plötzlich Angebote mit – beispielswiese – einem Soll- oder Nominalzins von 4,1 Prozent und einem Effektivzins von 3,02 Prozent. Das ist natürlich völlig irreführend und für einen Vergleich mit anderen Angeboten gänzlich ungeeignet.
Nicht alle Sparkassen machen diesen gesetzlich vorgegebenen Unsinn mit. Die Sparkasse in Bremen z.B. hat einen intelligenten Weg gefunden, um solche Verzerrungen und Nonsens-Angaben zu vermeiden. Bei solchen individuellen Lösungen kann es aber nicht bleiben. Die Forderung der Verbraucherzentralen ist deshalb, dass der Gesetzgeber schnellstmöglich tätig wird und diesen unsäglichen Verstoß gegen das Gebot von „Preisklarheit und Preiswahrheit“ wieder beseitigt.
Mo, 16. Aug 2010



