Anschlussfinanzierung: Der gefangene Darlehensnehmer
Eigenheimfinanzierungen bestehen oft nicht nur aus einem einzigen Darlehen. Der aufgenommene Kredit verteilt sich vielmehr auf verschiedene Verträge. Dies ist unproblematisch, wenn die Darlehen gleiche Zinsbindungsfristen besitzen. Es kann aber zu einem Problem werden, wenn die Zinsfestschreibungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten enden. Darlehensnehmer, die ihre Bank wechseln möchten, stellen dann bei der Anschlussfinanzierung häufig fest, dass sie in einer Falle sitzen.
Bei einem Ehepaar aus einer Bremer Umlandgemeinde liefen Anfang 2006 die Zinsbindungen von drei Darlehen mit einer Restschuld von insgesamt 137.000 Euro abgelaufen. Daneben bestanden noch weitere Darlehen mit Restschulden von 51.000 Euro, deren Zinsbindungen erst im Sommer dieses Jahres und im Herbst des kommenden Jahres enden. Die Darlehensnehmer wollten gerne zu einer anderen Bank wechseln, da diese deutlich bessere Konditionen für die Anschlussfinanzierung bot. Die bisherige Bank – eine Filiale der Commerzbank – signalisierte zunächst auch, dass sie diesem Wechsel keine Steine in den Weg legen würde. Gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung sollten die Darlehen mit noch laufender Zinsfestschreibung abgelöst werden können.
Kurz bevor die Eheleute den Vertrag bei der neuen Bank unterschreiben wollten, teilte die Commerzbankfiliale jedoch mit, dass die gewünschte vorzeitige Ablösung der übrigen Darlehen doch nicht möglich sei. Es gebe einen Beschluss der Bankzentrale, solchen Ablösewünschen nicht mehr nachzukommen.
Für die Darlehensnehmer war das Angebot der neuen Bank damit geplatzt. Theoretisch hätte die Kreditsumme zwar auf die frei werdenden 137.000 Euro begrenzt und nur ein teilweiser Bankwechsel vorgenommen werden können. Tatsächlich basierte das Angebot aber auf der Voraussetzung, dass das Darlehen der neuen Bank an der ersten Stelle im Grundbuch abgesichert werden würde. Durch die Weigerung der Commerzbank, die anderen Darlehen abzulösen und damit auch den Platz im Grundbuch frei zu machen, konnte diese Bedingung jedoch nicht erfüllt werden.
Die Eheleute waren deshalb schon drauf und dran, zu resignieren und die erheblich schlechteren Konditionen für die Darlehensprolongation bei der Commerzbank zu akzeptieren. Mit Hilfe der Verbraucherzentrale und der Vereinbarung eines Forward-Darlehens für die noch nicht freien Darlehen konnte schließlich doch noch eine Lösung für den gewünschten Bankwechsel gefunden werden.
Nicht immer lassen sich jedoch solche Lösungen finden. Und falls doch, sind sie mitunter weniger günstiger als ein klarer Schnitt mit vollständiger Ablösung des gesamten Kredites. Für die Verbraucherzentrale sind derartige Blockierungen deshalb inakzeptabel. Durch eine Vorfälligkeitsentschädigung wird die Bank wirtschaftlich so gestellt, als wenn der Vertrag erfüllt werden würde. Nur dieses Erfüllungsinteresse will der Gesetzgeber schützen. Dass Banken zeitlich versetzt auslaufende Zinsbindungen darüber hinaus dazu nutzen, wechselwillige Kunden an sich zu fesseln, ist demgegenüber ein wettbewerbswidriger Missbrauch dieses Schutzes.
Für die betroffenen Kunden bedeutet dies bisweilen nicht nur, dass sie Tausende von Euro mehr zahlen müssen als bei dem Wechsel zu einer günstigeren Bank. Wenn sie vorschnell den Vertrag bei einer anderen Bank unterschreiben, dann aber nicht wechseln können, droht ihnen obendrein eine saftige Nichtabnahmeentschädigung an die neue Bank. Der Verbraucherzentrale liegt derzeit ein Fall vor, in dem der Darlehensnehmer rund 17.000 Euro bezahlen soll, weil der Wechsel geplatzt ist. Solche Fälle zeigen, dass bei zeitlich versetzt auslaufenden Zinsbindungsfristen eine Anschlussfinanzierung bei einer anderen Bank nicht nur schwierig, sondern gefährlich werden kann.
Do, 06. Apr 2006



