Bausparkasse BHW verwehrt Kunden den Zinsbonus
Kunden der BHW Bausparkasse, die sich in der Vergangenheit zur Vorfinanzierung eines Bausparvertrages haben überreden lassen, erleben derzeit vielfach eine unangenehme Überraschung. Wenn sie das Bauspardarlehen nicht abnehmen wollen, weil dieses bei dem gegenwärtigen Zinsniveau viel zu teuer ist, wird ihnen das verweigert. Sie können das Bauspardarlehen zwar postwendend zurückzahlen, sollen es aber zunächst förmlich in Anspruch nehmen. Der Hintergrund: Durch die förmliche Abnahme soll verhindert werden, dass die Kunden rückwirkend eine Höherverzinsung des Sparguthabens für den Verzicht auf das Darlehen erhalten. Bei einem anderen Tarif will BHW auf die Schnelle zumindest noch die Darlehensgebühr kassieren.
Für die Kunden des Baufinanzierers ist diese Zumutung doppelt ärgerlich. Zum einen müssen sie feststellen, dass sie zehn Jahre lang einen Bausparvertrag vorfinanziert, den sie jetzt nicht gebrauchen können und für den sie bereits teuer bezahlt haben. Denn hätten sie – statt den Bausparvertrag zu besparen – dieses Geld zur direkten Tilgung des Kredites benutzt, läge ihre Restschuld heute oft um mehrere Tausend Euro niedriger. Der Verbraucherzentrale liegt beispielsweise ein Fall vor, in dem das Darlehen über rund 131.000 Euro im Juni 1996 mit einem Zinssatz von nominal 6,95 Prozent aufgenommen wurde. Anstelle der direkten Tilgung wurden monatlich 131 Euro in einen in Höhe des Vorausdarlehens abgeschlossenen Bausparvertrag eingezahlt. Mit einem Guthabenzins von drei Prozent beläuft sich das Sparguthaben heute auf rund 16.500 Euro und die gesamte Restschuld damit auf etwas mehr als 114.000 Euro. Bei einer direkten Tilgung in Höhe des Bausparbeitrages würde sich die Restschuld heute demgegenüber nur auf rund 108.000 Euro belaufen. Der Umweg über den Bausparvertrag hat also bereits gut 6.000 Euro gekostet.
Damit nicht genug, wird den Kunden jetzt ein Bauspardarlehen aufgenötigt, das mit 5,84 Prozent effektiv gut einen ganzen Prozentpunkt teurer ist als ein normales Hypothekendarlehen. Dies kann zwar sofort wieder zurückgezahlt werden; zunächst sollen die Kunden aber zwei Prozent Darlehensgebühr zahlen. Noch herber trifft es Kunden, die den Flagschiff-Tarif Dispo-Plus von BHW gewählt haben. In dessen Werbung wurde zwar immer groß herausgestellt, dass bei einem Verzicht auf das Bauspardarlehen statt der Basisverzinsung von zwei Prozent rückwirkend eine Verzinsung von bis zu fünf Prozent gewährt werde. Dies soll im Rahmen einer Vorfinanzierung des Bausparvertrages plötzlich jedoch nicht mehr gelten – was bei einer monatlichen Sparrate von 100 Euro über 10 Jahre hinweg beispielsweise einen Verlust von 2.000 Euro bedeutet.
BHW beruft sich darauf, dass im Kreditvertrag bereits vereinbart worden sei, dass das Vorausdarlehen nach Ende der Zinsbindung teilweise oder ganz durch den Bausparvertrag abgelöst werde. Bei jüngeren Verträgen wird daneben angeführt, dass der Kunde in seinem Kreditvertrag schon unwiderruflich die Zuteilung des an BHW abgetretenen Bausparvertrages beantragt habe. Verärgerten Kunden wird zudem signalisiert, dass Beschwerden zwecklos seien: die Ombudsfrau der Privaten Bausparkassen finde alles rechtens.
Tatsächlich ist es aber sehr fraglich, ob BHW mit dieser Praxis wirklich durchkommt. Dass Kunden ihren Kredit nach zehn Jahren nicht einfach kündigen können, sondern auf die Ablösung durch ein Bauspardarlehen festgelegt werden, ist womöglich als eine nicht zulässige Erschwerung des gesetzlichen Kündigungsrechts zu bewerten. Vor allem aber wird gerichtlich zu prüfen sein, inwieweit die fraglichen Vertragsbestimmungen von BHW den gesetzlichen Transparenzanforderungen an Allgemeine Geschäftsbedingungen genügen. Die Verbraucherzentrale wird dieses Thema weiterverfolgen. Unabhängig vom Ausgang des Streites empfiehlt sie aber schon jetzt allen Kunden von BHW, sich nicht die blaue Brille aufsetzen zu lassen, sondern klare Sicht zu behalten.
Mi, 14. Jun 2006



