Baurecht: Beratungsangebote
Mit dem Bau oder Kauf einer eigenen Immobilie ist eine Vielzahl rechtlicher Fragen und Probleme verbunden. Viele angehende Eigenheimbesitzer sehen sich mit Vertragswerken konfrontiert, die schwer verständlich sind und oftmals auch nicht ausreichend erläutert werden. Die Verbraucherzentrale bietet deshalb eine spezielle juristische Beratung zu Bau- und Immobilienkaufverträgen an.
Bei der Beurteilung von Verträgen und Vertragsentwürfen geht es vornehmlich darum, Ratsuchenden komplizierte Klauseln zu erläutern, damit sie vor Abschluss der Verträge mit Sicherheit wissen, worum es wirklich geht und worauf es ankommt. Darüber hinaus werden Vertragswerke auf unwirksame oder einseitig belastende Bedingungen hin untersucht sowie Tipps und Handreichungen für vorteilhafte Formulierungen und weitere Verhandlungen gegeben. Durch entsprechende Änderungen im Vertrag können Streitigkeiten mit dem Bauunternehmer bei der Durchführung des Bauvorhabens häufig bereits im Vorfeld verhindert werden.
Persönliche Rechtsberatung zu Bau-, Bauträger-, Architekten- und Grundstücksverträgen
Für Verbraucher aus dem Raum Bremen bietet die Verbraucherzentrale Bremen e.V. eine persönliche juristische Beratung an. Einer unserer Juristen erläutert im Rahmen eines persönlichen Gesprächs den Inhalt einzelner Vertragsklauseln und mögliche nachteilige Folgen für die Bauausführung. Im Falle unzulässiger oder benachteiligender Klauseln gibt er Tipps und macht Vorschläge, wie diese Klauseln zu Gunsten des Verbrauchers abgeändert werden können.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns und reichen Sie spätestens zwei Tage vor dem Termin eine Kopie der Verträge ein, die überprüft werden sollen.
Kosten: EUR 80,00 pro Stunde
Schriftliche Auswertung von Bau-, Bauträger-, Architekten-, Immobilien- und Grundstückskaufverträgen und Bau- und Leistungsbeschreibung
Für Verbraucher aus dem gesamten Bundesgebiet bietet die Verbraucherzentrale Bremen e.V. die Möglichkeit an, Bau-, Bauträger-, Architektenverträge und Grundstückskaufverträge sowie Bau- und Leistungsbeschreibungen schriftlich überprüfen zu lassen.
Die juristische Prüfung der Verträge erfolgt durch einen unserer Juristen. Dieser erläutert in einem Schreiben problematische Klauseln und schlägt für Sie vorteilhafte Formulierungen vor. Diese können Sie unmittelbar dem Bauunternehmer vorlegen.
Insbesondere überprüfen unsere Juristen die vorgelegten Verträge auf Klauseln
- über Gewährleistungs-, Rücktritts- und Kündigungsrechte,
- um einseitig belastende Regelungen, mit denen die Bauzeit sanktionslos überschritten werden darf,
- mit denen das Leistungsverweigerungsrecht wegen ausstehender Restarbeiten oder Mängelbeseitigung eingeschränkt werden soll,
- mit denen höhere Abschlagszahlungen verlangt werden, als dies dem Bauabschnitt entspricht
- mit denen eine einseitige Änderung der Bauleistung oder des Festpreises festgeschrieben wird.
Darüber hinaus beinhaltet dieses Angebot eine Überprüfung der Bau- und Leistungsbeschreibung durch einen unserer Architekten.
In den von vielen Unternehmern verwendeten Bau- und Leistungsbeschreibungen sind häufig ungenaue Angaben zu Material und Qualität enthalten. So werden allgemeine Formulierungen wie etwa „deutscher Hersteller“ verwendet. Die Qualität der eingebauten Ware lässt sich aus einem solchen Begriff jedoch keinesfalls bestimmen.
Auch werden beispielsweise Eigenleistungen, die der Verbraucher selbst erbringen muss, hinter Formulierungen wie „bauseits“ versteckt. Erkennt der Verbraucher dies nicht vor Vertragsschluss, entstehen häufig hohe zusätzliche Kosten. Ein vermeintlich günstiges Angebot entpuppt sich so oft als überteuert.
Nach der Überprüfung der Beschreibung erhalten Sie von uns im Rahmen eines Antwortschreibens eine schriftliche Erläuterung der problematischen Passagen und der Folgen, die sich aus den unzureichenden oder ungenauen Formulierungen in der Bau- und Leistungsbeschreibung ergeben können. Darüber hinaus erhalten Sie Vorschläge, wie die problematischen Punkte formuliert werden sollten.
Insbesondere nehmen unsere Architekten zu folgenden Bereichen Stellung:
- Angaben zur Eignung des Grundstücks.
- Angaben zum Gebäude (Typ und Ausbaustufe, Einhaltung Energie- und Schallschutz, blower-door-test,...).
- Angaben zu den einzelnen Bauausführungen und Materialien der unterschiedlichen Gewerke.
- Wird die Energieeinsparverordnung eingehalten?
- Rechtliche und finanzielle Festlegungen.
- Sind Mehrkosten wegen fehlenden Angaben zu erwarten?
Bauträgervertrag
Bitte übersenden Sie uns ein ausgefülltes Exemplar „Prüfung Bauträgervertrag mit Beschreibung“ sowie eine Kopie des Vertrages und der Bau- und Leistungsbeschreibung, die wir für Sie überprüfen sollen.
Bauträgerverträge bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung. Ein solcher Vertrag liegt immer dann vor, wenn Sie ein Grundstück von einem Unternehmer kaufen, der dieses auch bebauen soll. Sollten Sie bereits einen Notartermin vereinbart haben, teilen Sie uns diesen in jedem Fall mit, damit wir Ihnen den Vertrag rechtzeitig zurücksenden können.
Wir empfehlen Ihnen, in diesem Fall auf das Ihnen zustehende Widerrufsrecht zu verzichten. Anderenfalls können wir erst nach Ablauf der Widerrufsfrist von zwei Wochen mit der Prüfung beginnen. In der Regel erhalten Sie den Vertrag erst zwei Wochen vor dem Notartermin, so dass eine rechtzeitige Prüfung in diesem Fall nicht möglich ist.
Bauunternehmervertrag
Bitte übersenden Sie uns ein ausgefülltes Exemplar „Prüfung Bauunternehmervertrag mit Beschreibung“ sowie eine Kopie des Vertrages und der Bau- und Leistungsbeschreibung, die wir für Sie überprüfen sollen.
Kosten: Zusammen pauschal EUR 400,00
Schriftliche Auswertung von Bau-, Bauträger-, Architekten-, Immobilien- und Grundstückskaufverträgen ohne Bau- und Leistungsbeschreibung
Für Verbraucher aus dem gesamten Bundesgebiet bietet die Verbraucherzentrale Bremen die Möglichkeit an, Bau-, Bauträger-, Architektenverträge sowie Grundstückskaufverträge schriftlich überprüfen zu lassen.
Die Überprüfung erfolgt durch einen unserer Juristen. Sie erhalten eine schriftliche Erläuterung der problematischen Klauseln sowie umformulierte Fassungen der unzulässigen oder benachteiligenden Klauseln. Diese können Sie unmittelbar dem Bauunternehmer zur Änderung des Vertrages vorlegen.
Bitte beachten Sie, dass dieses Angebot keine Überprüfung der Bau- und Leistungsbeschreibung beinhaltet. Eine solche Prüfung bieten wir gesondert oder auch gemeinsam mit der Vertragsprüfung an. Sie können sich gegen das Entstehen unerwarteter Kosten nur durch eine gute Bau- und Leistungsbeschreibung absichern. Die von Unternehmern vorgelegten Beschreibungen reichen häufig nicht aus. Die Überprüfung wird von einem unserer Architekten durchgeführt.
Bauträgervertrag
Bitte übersenden Sie uns ein ausgefülltes Exemplar „Prüfung Bauträgervertrag ohne Beschreibung“ sowie eine Kopie des Vertrages, den wir für Sie überprüfen sollen.
Bauträgerverträge bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung. Ein solcher Vertrag liegt immer dann vor, wenn Sie ein Grundstück von einem Unternehmer kaufen, der dieses bebauen soll. Sollten Sie bereits einen Notartermin vereinbart haben, teilen Sie uns diesen in jedem Fall mit, damit wir Ihnen den Vertrag rechtzeitig zurücksenden können.
Wir empfehlen Ihnen, in diesem Fall auf Ihr Widerrufsrecht zu verzichten. Anderenfalls können wir erst nach Ablauf der Widerrufsfrist von zwei Wochen Tagen mit der Prüfung beginnen. In der Regel erhalten Sie den Vertrag erst zwei Wochen vor dem Notartermin, so dass eine rechtzeitige Prüfung in diesem Fall nicht möglich ist.
Bauunternehmervertrag
Bitte übersenden Sie uns ein ausgefülltes Exemplar „Prüfung Bauunternehmervertrag ohne Beschreibung“ sowie eine Kopie des Vertrages, den wir für Sie überprüfen sollen.
Kaufvertrag
Bitte beachten Sie, dass wir nach unserer Satzung nur Kaufverträge zu Grundstücken prüfen dürfen, die Sie von einem Unternehmer – beispielsweise über einen Makler – erwerben möchten.
Bitte übersenden Sie uns ein ausgefülltes Exemplar „Prüfung Kaufvertrag“ sowie eine Kopie des Vertrages, den wir für Sie überprüfen sollen.
Kosten: Pauschal EUR 200,00 pro Vertrag
Juristische und bautechnische Betreuung bei Vertragsverhandlungen durch unsere Juristen und Architekten
Die Verbraucherzentrale Bremen bietet die Möglichkeit einer Betreuung von Verbrauchern bei den Vertragsverhandlungen an. Für den Fall, dass Sie nicht selbst mit dem Bauunternehmer über Änderungen des Vertrages oder der Bau- und Leistungsbeschreibung verhandeln möchten, erledigen unsere Juristen und Architekten dies für Sie. Wir setzen uns unmittelbar mit dem Unternehmer in Verbindung und handeln – im Rahmen des Machbaren – einen interessengerechten Vertrag sowie eine transparente Bau- und Leistungsbeschreibung aus.
Kosten: Pauschal EUR 800,00
Erstberatung der Verbraucher in Bausachen bei der Durchsetzung von Ansprüchen bei Vertragsverletzungen
Die Verbraucherzentrale Bremen bietet die Möglichkeit der Erstberatung von Verbrauchern in Bausachen an.
Das Angebot richtet sich an Verbraucher, die bereits einen Vertrag mit einem Bauunternehmer geschlossen haben und bei denen in diesem Zusammenhang Streitigkeiten bei der Abwicklung bestehen. Häufig entstehen Streitigkeiten im Zusammenhang mit Zurückbehaltungsrechten, Gewährleistungsansprüchen oder zusätzlich entstandenen Kosten.
Einer unserer Juristen überprüft Ihre Ansprüche und bespricht Möglichkeiten hinsichtlich deren Durchsetzung und erörtert Risiken sowie möglicherweise entstehende Kosten.
Darüber hinaus können wir in einem ersten Anschreiben Ihre Ansprüche gegenüber dem Gegner geltend machen.
Kosten: EUR 80,00 pro Stunde
Do, 14. Feb 2008



