Verbraucherzentrale Bremen
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Themen :: Aktion gegen Telefonwerbung

Aktion gegen Telefonwerbung

Kennen Sie das: Ihr Telefon klingelt, und eine freundliche Stimme verspricht Ihnen Gewinne, eine Traumreise oder günstige Telefontarife?

Telefonwerbung ohne vorheriges Einverständnis ist als unzumutbare belästigende Werbung wettbewerbswirdrig und verboten. Grund: Sie verstößt gegen das Verbot unlauterer Werbung. Verbraucherzentralen können diese unlautere Werbung abmahnen.

Wir haben was dagegen. Sie können uns helfen. Beim nächsten unerbetenen Anruf füllen Sie einfach unser unten stehendes Formular aus.

Die folgenden Angaben braucht Ihre Verbraucherzentrale, um gegen die Firmen vorzugehen.

Bleiben Sie bei Ihren Fragen, auch wenn der Anrufer ausweichen will.

Fragen









„Rufen Sie mich bitte nicht wieder an und löschen Sie alle Daten von mir! Ich habe kein Interesse an Ihren Produkten/Dienstleistungen. Auf Wiederhören.“





Ja Nein Ich weiß nicht

Um Ihre Angaben verwenden zu können, benötigen wir Ihr Einverständnis:

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die Verbraucherzentrale die oben genannte Firma in Bezug auf den von mir geschilderten Sachverhalt abmahnt. Ich wurde informiert, dass mich die Firma deshalb aus rechtlichen Gründen nicht benachteiligen darf. Ich weiß, dass die Angabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung strafbar ist.

Ja Nein
















Do, 22. Mai 2008

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