Aktion gegen Telefonwerbung
Kennen Sie das: Ihr Telefon klingelt, und eine freundliche Stimme verspricht Ihnen Gewinne, eine Traumreise oder günstige Telefontarife?
Telefonwerbung ohne vorheriges Einverständnis ist als unzumutbare belästigende Werbung wettbewerbswirdrig und verboten. Grund: Sie verstößt gegen das Verbot unlauterer Werbung. Verbraucherzentralen können diese unlautere Werbung abmahnen.
Wir haben was dagegen. Sie können uns helfen. Beim nächsten unerbetenen Anruf füllen Sie einfach unser unten stehendes Formular aus.
Die folgenden Angaben braucht Ihre Verbraucherzentrale, um gegen die Firmen vorzugehen.
Bleiben Sie bei Ihren Fragen, auch wenn der Anrufer ausweichen will.
Do, 22. Mai 2008



