Verbraucherzentrale Bremen
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Themen :: Abmahnungen :: SaxxaiR

Verbraucherzentrale Bremen bekommt vor dem Landgericht Bremen gegen den dubiosen Veranstalter SaxxaiR Recht

Gewonnen und doch draufgezahlt

Viele Verbraucher fordern zu Recht, daß bestimmte dubiose Anbieter von der Verbraucherzentrale abgemahnt werden müssen. Diese kollektivrechtlichen Verfahren sind jedoch teuer und für die Verbraucherzentrale nicht ohne Risiko, wie das folgende Beispiel illustrieren soll: Über die Bremer Firma SaxxairR gingen bei den Verbraucherzentralen bundesweit Beschwerden ein, weil die Firma Gewinnmitteilungen verschickt, um unter diesem Vorwand gutgläubige Verbraucher auf Gewinnveranstaltungen zu locken. Auf solchen Veranstaltungen werden Verbraucher zu weiteren, wiederum nachteiligen Geschäften verführt.

Weil solcherlei Maschen dem Gesetzgeber bekannt sind, haben Verbraucher ein Widerrufsrecht für alle Verträge, die auf solchen Verkaufsveranstaltungen abgeschlossen werden, desgleichen für Verträge, die per Telefon, Post oder E-Mail abgeschlossen werden.

Wird ein Verbraucher falsch oder gar nicht über sein Widerrufsrecht belehrt, beginnt die zweiwöchige Frist für den Widerruf solange nicht zu laufen, bis der Verbraucher eine ordnungsgemäße Belehrung erhält.

Das Widerrufsrecht kann per sogenannter Textform ausgeübt werden, also nicht nur schriftlich, sondern auch per Fax oder E-Mail. Die Firma SaxxaiR hat in ihren Vertragsformularen vorgesehen, daß das Widerrufsrecht, um wirksam zu sein, per Einschreiben ausgeübt werden muß. Dies ist sicherlich sinnvoll, darf aber nicht als Wirksamkeitsvoraussetzung an das Widerrufsrecht geknüpft werden. Ziel der Firma SaxxaiR war es, das Widerrufsrecht zu erschweren, um Widerrufe abzuwehren und auf diese Weise Verbraucher um ihr Recht und Geld zu prellen.

Die Verbraucherzentrale hat die Firma deshalb abgemahnt. SaxxaiR hat die geforderte Unterlassungs­erklärung aber nicht unterschrieben, so daß die Verbraucherzentrale vor Gericht ziehen mußte, um die Firma zu zwingen, zukünftig eine dem Gesetz entsprechende Belehrung zu verwenden. Vor dem Bremer Landgericht hat die Verbraucherzentrale erwartungsgemäß gewonnen.

Der Geschäftsführer des Bremer Kaffeefahrt-Unternehmens SaxxaiR wurde während des Verfahrens festgenommen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann gewerbsmäßigen Betrug in 71 Fällen vor. Er hat Busreisen verkauft und dafür Bearbeitungsgebühren kassiert, ohne diese Fahrten überhaupt durchgeführt zu haben. Dabei entstand ein Schaden von 18.000 Euro.

Der Beschuldigte ist bereits einschlägig vorbestraft. Er war schon früher Staatsanwaltschaft und Verbraucherzentrale im Zusammenhang mit der „Strom-Firma“ Vossnet aufgefallen. Diese Firma hatte von der Gründung an bis zur späteren Insolvenz keinerlei Strom geliefert. Statt dessen wurden unzählige Verbraucher in betrügerischer Absicht um ihre gezahlten Anmeldegebühren geprellt. Auch zum Zeitpunkt der Geschäftsführung bei Vossnet war er schon vorbestraft. Im Sommer 2001 wurde er vom Landgericht Bremen zu vier Jahren Haft verurteilt.

Eine abschreckende Wirkung scheint der Aufenthalt im Gefängnis nicht nach sich gezogen zu haben. Die Masche der „Nachfolgefirma“ SaxxaiR ist nicht ganz unähnlich zur „Vossnet-Masche“. Desgleichen das jeweilige Ende des Geschäftsführers im Gefängnis und das Ende seiner Firmen in der Insolvenz.

Nicht nur die Verbraucher, auch die Verbraucherzentrale hat einen Schaden erlitten: Sie wird auf den Gerichts- und Rechtsanwaltskosten sitzen bleiben.

Die persönliche Verbraucherrechtsberatung der Verbraucherzentrale findet montags, dienstags und donnerstags von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr statt. Die Kosten für die Rechtsberatung betragen Euro 12,50 pro Viertelstunde. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Di, 02. Dez 2008

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