Pflegegutachten
> |
Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung ist quasi die Eingangsvoraussetzung für eine Einstufung als „pflegebedürftig“. Hierbei wird festgelegt, ob und wie viel Hilfe einem Pflegebedürftigen künftig zusteht. Damit sich Betroffene und deren Angehörige auf den Besuch richtig vorbereiten können, informiert dieser Ratgeber über:
- Verfahren und Ablauf
- Kriterien der Begutachtung
- Verhaltensregeln beim „Ortstermin“
- Widerspruchsmöglichkeiten
In einem separaten persönlichen Pflegetage buch können 14 Tage lang geleistete Hilfen erfasst werden, um so den Pflegebedarf im Alltag zu dokumentieren.
- Pflegebedürftig: Vom Antrag übers Gutachten zur Leistung
- Der Medizinische Dienst, Begutachtung beim „Ortstermin“
- Das Pflegegutachten – Kein Buch mit sieben Siegeln
- Pflegebedarf – richtig erfasst
- Was ist ein Pflegetagebuch?
- Wo gibt es Hilfe? Ansprechpartner und Informationen
Fr, 02. Nov 2007




