Wie geht's raus? – Der Weg aus den Verträgen mit Fitnessstudios
Verträge mit Fitnessstudios werden unvorsichtigerweise leider oft langfristig abgeschlossen. Daher stellt sich immer wieder die Frage, wie man vorzeitig aus dem Vertrag rauskommt, wenn sich beispielsweise die Öffnungszeiten oder das Angebot ändern.
Vorweg ist festzuhalten, dass man den Vertrag mit dem Fitnessstudio nicht vorzeitig kündigen kann, wenn einem das Studio nicht mehr gefällt. Hierbei gibt es kein generelles Rücktrittsrecht, wie die 14-tägige Widerrufsfrist im Fernabsatz. In der Regel hat der Vertrag eine Laufzeit von sechs Monaten. Als Obergrenze sieht die Rechtssprechung eine Vertragsdauer von zwei Jahren vor.
Doch welche Gründe rechtfertigen einen vorzeitigen Ausstieg aus dem Vertrag?
Krankheit
Das Kündigungsrecht darf bei Krankheit nicht ausgeschlossen werden. Allerdings hat das Fitnessstudio das Recht, ein ärztliches Attest zu verlangen, in dem dargelegt wird, wie lange kein Sport betrieben werden darf und inwieweit gesundheitliche Gründe vorliegen. Normalerweise wird hierbei ein Attest von einem Facharzt verlangt, da dieser aufgrund seiner speziellen Ausbildung die Krankheit besser beurteilen kann als ein Hausarzt. Dem Fitnessstudio ist es jedoch verboten ein amtsärztliches Attest anzufordern. Für einen vorzeitigen Ausstieg aus dem Vertragsverhältnis ist es erforderlich, dass nicht nur eine vorübergehende, sondern eine dauerhafte Erkrankung vorliegt.
Wegfall eines Kurses
Der Kunde kann kündigen, wenn für den Kunden wesentliche Kurse oder Geräte abgeschafft werden. Hierbei kommt es entscheidend auf die Frage an, ob die Änderung den Kunden stark beeinträchtigt. Jemand der überwiegend Kurse besucht hat, kann nicht kündigen, weil ein Übungsgerät, welches er nie benutzt hat, abgeschafft wird.
TIPP: Bei Vertragsabschluss kann der Kunde in den Vertrag schreiben lassen, welche Trainingsmöglichkeiten ihm besonders wichtig sind. Fallen diese später weg, kann er in jedem Fall kündigen.
Schwangerschaft
In Bezug auf die Schwangerschaft gibt es zwei vorherrschende Meinungen in der Rechtsprechung. Einerseits wird vertreten, dass die Schwangere den Vertrag sofort kündigen darf. Andererseits wird von den Gerichten nur zugestanden den Vertrag für maximal ein Jahr auszusetzen. Im letzteren Fall darf sich der Vertrag jedoch nicht automatisch um ein Jahr verlängern, sondern es kann zum vorgesehenen Termin gekündigt werden.
Wehrdienst
Bei Soldaten darf die außerordentliche Kündigung nicht abgelehnt werden, allerdings kann auch vereinbart werden den Vertrag ruhen zu lassen.
Umzug des Studios
Bei einem Umzug des Studios darf der Kunde kündigen, wenn das neue Studio unzumutbar weit entfernt ist (die Rechtsprechung sagt, dass neun Kilometer nicht zumutbar sind) oder die neuen Räumlichkeiten nicht mit den alten Vergleichbar sind. Das gilt selbst wenn der Umzug innerhalb der Stadt stattfindet oder dies im Vertrag ausgeschlossen ist.
Umzug des Kunden
Wenn der Kunde umzieht, kann er grundsätzlich auch außerordentlich kündigen. Allerdings muss der Kunde in diesem Fall geringfügige weitere Anfahrtswege in Kauf nehmen. Erst bei einem Anfahrtsweg von 20 bis 50 Kilometern kann der Kunde nach überwiegender Rechtsprechung kündigen.
Inhaberwechsel
Ein Inhaberwechsel berechtigt nicht automatisch zur Kündigung, wenn die Qualität und die Ausstattung fortbestehen.
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten sind ein wesentliches Auswahlkriterium für den Kunden. Eine Änderung der Trainingszeiten berechtigt zur Kündigung. Dies gilt jedoch nur, wenn die Öffnungszeiten die Trainingsmöglichkeiten einschränken. Bei einer Verlängerung der Öffnungszeiten steht dem Kunden kein Kündigungsrecht zu.
Urlaub
Eine Klausel, nach der Betriebsferien eines Fitnessstudios an die Gesamtlaufzeit des Vertrages angehängt werden, ist unzulässig. Manche Studios stehen dem Kunden das Recht zu, dass er seine Urlaubszeiten an die reguläre Vertragslaufzeit anhängen kann. Eine gesetzliche Pflicht hierzu gibt es aber nicht.
TIPP: Wenn das Fitnessstudio die Urlaubszeiten des Kunden nicht an die reguläre Vertragslaufzeit hängen will, kann dies in den Preisverhandlungen angeführt werden, wenn es keinen Rabatt für die Urlaubszeit gibt.
Im Normalfall hat die Kündigung schriftlich zu erfolgen, es sei denn, dass das Fitnessstudio auch eine mündliche Kündigung oder per Fax akzeptiert. Hierzu sind sie jedoch nicht verpflichtet. Aus Beweisgründen empfiehlt es sich das Kündigungsschreiben immer als Einschreiben zu verschicken. Bei einer außerordentlichen Kündigung in einem der oben dargestellten Fälle ist eine Frist von zwei Wochen, nachdem der Grund, welcher zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, eingetreten ist, zu beachten. Eine automatische Vertragsverlängerung um maximal ein Jahr ist zulässig, wenn der Kunde nicht ordentlich (innerhalb der Kündigungsfrist bei regulärem Ende des Vertrages) kündigt.
Mo, 07. Mär 2011



