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Fluggastrechte: Passagiere müssen sich nicht alles gefallen lassen

Nebulöse und fadenscheinige Ausreden scheinen die Spezialität von Fluggesellschaften zu sein, wenn ein Flug ausfällt. So bekamen Passagiere bei einem annullierten Flug von Bristol nach Berlin einiges zu hören – von Streiks (in Frankreich, Belgien und bei der Flugsicherung) bis zu technischen Problemen. Oft ist es einfach nur das angeblich schlechte Wetter. Wer die EU-Verordnung 261/2004 (PDF, 132 KB) kennt, darauf weist die Zeitschrift test in ihrer August-Ausgabe hin, kann bei Überbuchung, Annullierung und Verspätung immerhin einiges einfordern.

In diesen Fällen hat der Passagier Anspruch auf kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen „in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit“, zwei kostenlose Telefonate, Faxe oder E-Mails sowie Hotelübernachtungen, wenn der Ersatzflug erst am nächsten Tag startet. Dabei muss die Verspätung mehr als zwei Stunden betragen. Der Flugpreis wird erstattet, wenn man als Freiwilliger bei Überbuchung aussteigt, und wenn der Flug annulliert wird, also buchstäblich ins Wasser fällt.

Das Verbrauchermagazin der Stiftung Warentest hat zusammengestellt, welche Rechte den enttäuschten Flugreisenden in welchem Fall konkret zustehen, nennt Urteile und Serviceadressen wie der Schlichtungsstelle Mobilität, die sich laut test hauptsächlich mit Problemen beim Flugverkehr befassen muss.

Alle Detailinformationen finden sich im neuen Testheft, das im Infozentrum der Verbraucherzentrale für 1,50 Euro eingesehen oder für 4,20 Euro erworben werden kann. Außerdem können dort in der umfangreichen Infothek aktuelle und anbieter­unabhängige Warentests und Informationen zu einer Viel­zahl von Produkten und Dienstleistungen einge­sehen werden. Aktuell im Test sind: Mineralwässer, Mikrowellen. Digitalkameras und Kettensägen.

Die Öffnungs­zeiten des Infozentrums sind: Mo u. Di 10.00 bis 18.00, Do 10.00 bis 20.00 u. Fr. 10.00 bis 13.00.

Zu Fragen der Fluggastrechte und allen anderen Fragen rund um das Verbraucherrecht kann man sich zwecks persönlicher Beratung an die Verbraucherzentrale wenden, und zwar am Montag, Dienstag, Donnerstag von 10.00-18.00 Uhr und Freitag von 10.00 bis 13.00 Uhr. Die Beratung kostet 12,50 pro Viertelstunde.

Im Internet halten wir unter dem Button Themen::Verbraucherrecht auf unserer Homepage aktuelle News rund um das Verbraucherrecht bereit und unter Beratung::Beratungsthemen::Verbraucherrecht einen Überblick mit Kurzinformationen über unsere juristischen Beratungsangebote. Wir halten aktuelle Informationen zum Arzthaftungsrecht & Medizinrecht und Hinweise zu diesem Beratungsangebot bereit. Die aktuellen Infotheknews finden sich unter folgendem Link: Beratung::Infothek::Aktuelles.

Fr, 01. Aug 2008

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